Iserlohn.(PM Stadt Is.) Der Inzidenzwert im Märkischen Kreis liegt weiterhin anhaltend unter 100.
Somit sind laut der ab heute (28. Mai) geltenden Corona-Schutzverordnung weitere Lockerungen möglich:
Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus 2 Haushalten. Die Beschränkungen im privaten Raum sowie die Ausgangssperre sind bereits seit dem 23. Mai aufgehoben.
Kinder- / Jugendarbeit
Gruppenangebote können im Innenbereich mit maximal 10, im Außenbereich mit maximal 20 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung stattfinden. Es ist ein negatives Testergebnis erforderlich.
Kultur
• Außenveranstaltungen sind mit maximal 500 Personen (Sitzplan mit Sitzordnung nach Schachbrettmuster ist erforderlich) und negativem Testergebnis möglich. Konzerte im Innenbereich oder zum Beispiel ein Kinobesuch (maximal 250 Personen, mit Sitzplan und Sitzordnung nach Schachbrettmuster) sind mit negativem Testergebnis möglich. Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb kann im Außenbereich ohne Personenbegrenzung, im Innenbereich mit maximal 20 Personen, mit negativem Testergebnis sowie ohne Gesang und Blasinstrumente stattfinden.
• Volkshochschule, Galerie, Stadtbücherei und Städtische Museen
Die Öffnung dieser Einrichtungen ist grundsätzlich wieder möglich. Die Rahmenbedingungen dazu müssen noch abgestimmt werden. Die Stadt Iserlohn wird baldmöglichst dazu informieren.
• Stadtarchiv
Das Stadtarchiv kann weiterhin mit Terminvereinbarung besucht werden.
• Parktheater
Das Parktheater bleibt weiterhin bis auf weiteres geschlossen.
• Musikschule
Für den Unterricht in der Musikschule ist für alle Kinder ab sieben Jahre und Erwachsene ein Negativtestnachweis erforderlich. Dieser kann auch eine Bescheinigung über eine durchgeführte beaufsichtigte Schultestung sein. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. In Ausnahmefällen kann in den ersten Tagen auch vor Ort ein beaufsichtigter Selbsttest stattfinden. Genauere Informationen erfolgen in den nächsten Tagen auf der Homepage der Musikschule unter musikschule.iserlohn.de
Sport
Erlaubt ist kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen. Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Duschen und Umkleideräume bleiben geschlossen, die Besucherzahl muss begrenzt werden. Besucher benötigen ein negatives Testergebnis. Beim Außensport sind bis zu 500 Zuschauer erlaubt. Voraussetzung sind negative Testergebnisse und ein Sitzplan.
Einzelhandel
Alle Geschäfte dürfen öffnen. Die bisherige „click & meet-Regelung“ beim Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung gehört, entfällt. Kunden brauchen keinen Test mehr, um die Geschäfte aufzusuchen. Weiterhin darf sich nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter im Laden aufhalten.
Gastronomie
Die Gastronomie darf ihre Außenbereiche öffnen. Für Gäste und Bedienung ist ein negatives Testergebnis erforderlich. Zudem müssen die Gäste vorbereitete Sitz- oder Stehplätze einnehmen. Das Verzehrverbot im 50 Meter-Umkreis des Betriebes fällt weg.
Beherbergung / Tourismus
Zulässig sind Übernachtungen in Ferienwohnungen, Wohnwagen und Wohnmobilen. Erforderlich ist ein negatives Testergebnis. Die Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie ist auch möglich. Erlaubt sind auch Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken (z.B. FFP2 oder KN95/N95) tragen.
Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Für alle gelten gleichermaßen weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen wie etwa die Maskenpflicht.
Redaktion
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