Iserlohn. (PM Stadt Is.) Am 16. September hat der Wahlausschuss der Stadt Iserlohn zur Feststellung des Ergebnisses der Kommunalwahlen getagt.Der Wahlausschuss stellte fest, dass... Stichwahl bei der Landrats- und Bürgermeisterwahl am 27. September 2020 – Hinweise für Briefwähler

Marco Voge (links) und Volker Schmidt müssen in zwei Wochen noch einmal bei der Stichwahl um den Landratsposten gegeneinander antreten. Foto: Hendrik Klein/Märkischer Kreis

Iserlohn. (PM Stadt Is.) Am 16. September hat der Wahlausschuss der Stadt Iserlohn zur Feststellung des Ergebnisses der Kommunalwahlen getagt.

Der Wahlausschuss stellte fest, dass keiner der Bewerber um das Amt des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) erhalten hat und somit am zweiten Sonntag nach der Wahl ( 27. September) zwischen den beiden Bewerbern, die die höchsten Stimmen erhalten haben, Eva Kirchhoff (CDU) und Michael Joithe (DieISERLOHNER) eine Stichwahl stattfindet.
Auch bei der Wahl des Landrates des Märkischen Kreises wird es am 27. September eine Stichwahl geben zwischen den Bewerbern Marco Voge (CDU) und Volker Schmidt (SPD).

Wahlberechtigt zur Stichwahl sind alle Personen, die bereits für die Wahl am 13. September im Wählerverzeichnis standen.

Am Sonntag, 27. September, werden dieselben 64 Wahllokale wie beim ersten Wahlgang eingerichtet. Sie haben wieder von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt, die „alten“ behalten ihre Gültigkeit. Wer in seinem Wahllokal wählen möchte und seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann im Wahllokal gegen Vorlage seines Personalausweises, Reisepasses oder Identitätsausweises seine Stimme abgeben.

Hinweise zur Briefwahl

Wer wie die meisten der Briefwähler zum 13. September in seinem Briefwahlantrag bereits die Zusendung der Wahlunterlagen für die Stichwahl mit beantragt hat, braucht nichts mehr zu veranlassen. Die Briefwahlunterlagen kommen unaufgefordert mit der Post und werden in diesen Tagen von den Mitarbeitern des Wahlamtes versandt. Sollte der beantragte Wahlschein nicht ankommen und wird dies glaubhaft erklärt, so kann bis zum Tag vor der Wahl, 26. September, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer seinen beantragten Wahlschein nicht erhält, wird dringend gebeten, sich bis zu dieser Frist mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen! Sollte jemand für die Stichwahl am Sonntag, 27. September, doch keine Briefwahl machen, sondern lieber persönlich im Wahllokal wählen wollen, muss er den gültigen Wahlschein, der mit den erneuten Briefwahlunterlagen zugesandt wird, beim Wahlvorstand vorlegen. Grund dafür ist, dass wegen des ursprünglichen Briefwahlantrages im Wählerverzeichnis für die Stimmabgabe im Wahllokal ein Sperrvermerk eingetragen wurde.

Wer an der Stichwahl des Landrats bzw. des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin durch Briefwahl teilnehmen möchte und bisher noch keinen Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen gestellt hat, kann dies wie folgt tun:

Die Briefwahl kann bis  Freitag, 25. September, 18 Uhr, persönlich im Briefwahlbüro im Iserlohner Rathaus am Schillerplatz (Erdgeschoss, Zimmer 028, neben dem Haupteingang) beantragt werden. Wird der Antrag persönlich gestellt, können die Briefwahlunterlagen sofort ausgehändigt werden. Wer möchte, kann auch direkt an Ort und Stelle bereits wählen.

Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montags bis mittwochs: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Donnerstags: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
  • Freitag, 18. September: 8 bis 12 Uhr
  • Freitag, 25. September: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Personen vertreten. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen.
Sollen die Briefwahlunterlagen der für den Antrag bevollmächtigten Person auch ausgehändigt werden, muss dazu eine zusätzliche Vollmacht erteilt werden. Ohne diese zusätzliche Vollmacht werden die Briefwahlunterlagen an die im Wahlscheinantrag angegebene Anschrift des/der Wahlberechtigten versandt.

Die Briefwahlunterlagen können bis zum 23. September, 13 Uhr, auch online beantragt werden unter www.iserlohn.de.

Der Briefwahlantrag kann auch schriftlich per Post ans Wahlamt geschickt werden. Hier muss unbedingt der Postweg beachtet werden. Im Antrag sind Name, Vornamen, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben. Bitte die Unterschrift nicht vergessen! Der Antrag ist in einem ausreichend frankierten Briefumschlag zu senden an: Stadt Iserlohn, Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn. Wer möchte, kann seinen Antrag auch per E-Mail an briefwahl@iserlohn.de oder per Telefax an die Nummer 02371 / 217-2974 senden.

Bei einem postalischen oder elektronischen Antrag sowie bei der persönlichen Beantragung durch einen Bevollmächtigten, der keine zusätzliche Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen hat, werden die Briefwahlunterlagen an die Meldeanschrift des/der Wahlberechtigten – bei Angabe einer abweichenden Versandanschrift an die angegebene Anschrift – übersandt.

Das Wahlamt bittet, bei der Rücksendung der roten Wahlbriefe unbedingt den Postweg zu bedenken, eine Sonntagszustellung durch die Post findet nicht statt.

Die Wahlbriefe können auch bei der Stadt Iserlohn abgegeben bzw. bis einschließlich am Wahlsonntag, 27. September, 16 Uhr, in einen der Hausbriefkästen der Stadt Iserlohn eingeworfen werden, und zwar am Rathaus I (Haupteingang Schillerplatz 7 oder Eingang Lange Straße), am Rathaus II (Haupteingang Werner-Jacobi-Platz 12 oder Eingang Nordstraße), beim Bürgerservice Letmathe (Von-der-Kuhlen-Straße 14) sowie beim Bürgerservice Hennen (Hennener Bahnhofstraße 20 a).

Die Wahlvorstände in den Wahllokalen dürfen keine Briefwahlunterlagen annehmen!

Redaktion

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