Märkischer Kreis. (pmk) Der Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises gab in seiner Sitzung im Lüdenscheider Kreishaus grünes Licht für den Haushaltsplanentwurf 2022. Eine überarbeitete Satzung... Gerechtere Verteilung der Elternbeiträge

Der Märkische Kreis hat die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes neu berechnet. Achriv-Foto: Raffi Derian/Märkischer Kreis

Märkischer Kreis. (pmk) Der Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises gab in seiner Sitzung im Lüdenscheider Kreishaus grünes Licht für den Haushaltsplanentwurf 2022.

Eine überarbeitete Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen verspricht mehr Transparenz und eine gerechtere Verteilung.

Im Haushaltsplanentwurf für 2021 rechnet der Märkische Kreis mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 35,5 Millionen Euro im Jugendamtsbereich. Der Kreis ist Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die acht kleineren Städte und Gemeinden. Das sind Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle. Im Jugendhilfeausschuss im Lüdenscheider Kreishaus berichtete Anja Tadday-Schlichting, Fachdienstleiterin Kindesunterhalt und wirtschaftliche Erziehungshilfe, dass die Fallzahlen bei den ambulanten Hilfen im Vergleich zu 2019 um 18,45 Prozent auf etwa 604 Fälle gestiegen sind. Bei der Unterbringung in Familienpflege (etwa 168 Pflegekinder im Monat) stiegen die Fallzahlen um rund 10 Prozent. Die Unterbringung in Heimpflege bleibt dagegen mit kleinen Schwankungen vergleichsweise konstant bei monatlich rund 100 Fällen. Für durchschnittlich 850 Kinder von Alleinerziehenden zahlt der Kreis jeden Monat Unterhaltsvorschuss.

Matthias Sauerland, Fachdienstleiter Jugendförderung und Kinderbetreuung, zeichnete die Entwicklung der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege und den Kindertageseinrichtungen nach. In den vergangenen fünf Jahren sind im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtsbereichs die Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder (U3) von 742 auf 983 gestiegen (24,52 Prozent) und die Zahl der Plätze für über dreijährige Kinder von 2549 auf 2896 (13,61 Prozent). Die Versorgungsquote im U3 Bereich liegt aktuell bei 32,7 Prozent.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern und eine gerechte Verteilung der Beiträge berücksichtigt die überarbeitete Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen. In der Summe bleiben die Erträge gleich. Einstimmig sprachen sich die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für eine Bemessungsgrenze aus, bei der Eltern mit einem Jahreseinkommen unterhalb von 30.000 Euro keine Beiträge zahlen. Die Beitragsstufen sind proportional in 5.000-Euro-Schritten unterteilt. Die höchste liegt über 125.000 Euro. Nach wie vor zahlen Eltern für Geschwisterkinder nur die Hälfte des Beitrags. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde in der Satzung eine jährliche Dynamisierung der Elternbeiträge um 1,5 Prozent festgeschrieben, um die Kommunen langfristig nicht zusätzlich zu belasten.

Redaktion

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