Märkischer Kreis. (pmk) Landrat Marco Voge hat zusammen mit seiner Kollegin und seinen fünf Kollegen aus dem Regierungsbezirk Arnsberg einen offenen Brief an Bundesgesundheitsminister... Gemeinsamer Brief an Bundesgesundheitsminister und NRW-Gesundheitsminister

Landrat Marco Voge. Foto: Hendrik Klein / Märkischer Kreis

Märkischer Kreis. (pmk) Landrat Marco Voge hat zusammen mit seiner Kollegin und seinen fünf Kollegen aus dem Regierungsbezirk Arnsberg einen offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann geschickt.

Themen: Zukünftig schärfere Corona-Maßnahmen vermeiden und die Inzidenz nicht mehr als alleinigen Parameter für einschränkende Maßnahmen zu wählen.

Landrat Marco Voge hat zusammen mit der Landrätin aus dem Kreis Soest sowie den fünf Landratskollegen aus dem Regierungsbezirk Arnsberg einen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann geschickt. Darin machen sie gemeinsam deutlich, wie dringend notwendig es im Herbst ist – gerade im Hinblick auf die aktuell steigenden Inzidenzzahlen – erneute schärfere und einschränkende Maßnahmen insbesondere im Einzelhandel, in der Gastronomie sowie der Hotellerie zu vermeiden. Auch in den Schulen und Kindergärten sollte nach Ansicht der Landrätin und Landräte Unterricht bzw. Betreuung vor Ort stattfinden können.

Die Entscheider vor Ort sehen es vor Beginn eines möglichen erneuten Anstiegs der Inzidenz im Herbst als dringend geboten an, Reiserückkehrer einem besseren Monitoring zuzuführen, die Impfkampagne zu forcieren und die Inzidenz nicht mehr als alleinigen Parameter für einschränkende Maßnahmen heranzuziehen. Der Märkische Kreis und Landrat Marco Voge hatten in der Vergangenheit mehrfach betont, dass neben der Inzidenz auch weitere Faktoren wie der Impffortschritt sowie die Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen berücksichtigt werden müssen.
Darüber hinaus sollten nach Ansicht der Landrätin und der Landräte auch die Anforderungen an die Gesundheitsämter zur Rückverfolgung überdacht bzw. angepasst werden. Bei Inzidenzen über 200 seien die Gesundheitsämter allein kaum noch in der Lage, die Kontaktnachverfolgung dauerhaft kurzfristig sicherzustellen

Redaktion

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