Düsseldorf. (PM BdSt) Die Pläne des Iserlohner Rates, die Grundsteuer B von 496 auf 682 v. H. deutlich zu erhöhen, nimmt der Bund der... Bund der Steuerzahler appelliert an Rat in Iserlohn: Keine Erhöhung der Grundsteuer B

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Düsseldorf. (PM BdSt) Die Pläne des Iserlohner Rates, die Grundsteuer B von 496 auf 682 v. H. deutlich zu erhöhen, nimmt der Bund der Steuerzahler NRW mit Sorge zur Kenntnis.

„Eine Erhöhung belastet alle Menschen und Betriebe vor Ort“, sagt Joscha Slowik, Referent für kommunale Haushalte beim BdSt NRW.

Die steuer- und finanzpolitischen Folgen für die kommunalen Haushalte, die durch die Pandemie und den russischen Krieg gegen die Ukraine ausgelöst wurden, sind nicht zu verkennen. Auch die unzureichende Finanzausstattung der Kommunen ist nicht von der Hand zu weisen. Trotzdem müssen die Kommunen erhebliche Kraftanstrengungen zu nachhaltigen Finanzen sowie zu der Verträglichkeit der Abgaben leisten. Aus diesem Grunde empfiehlt der BdSt NRW einen dauerhaften Konsolidierungsprozess.

Der BdSt NRW regt an, auf der Ausgabenseite nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. „Das oberste Gebot einer an den Wünschen der Bürger und lokalen Wirtschaft orientierten Finanzpolitik sollte gerade zum jetzigen Zeitpunkt sein, derartige Steuererhöhungen zu vermeiden“, so Slowik. Bereits gefundene Einsparmöglichkeiten müssen konsequent umgesetzt werden.

Der BdSt NRW appelliert an die Vertreterinnen und Vertreter im Stadtrat:
• Identifizieren Sie Konsolidierungsmöglichkeiten und setzen Sie diese um.
• Passen Sie die Hebesätze nur nach dem Prinzip der ultima ratio an und senken Sie diese sofort, wenn sich die Situation verbessert.
• Zu jeder Zeit sollten alle Bürgerinnen und Bürger bei der unumgänglichen Etatsanierung vollumfassend und vorab informiert werden.
• Bei allen Investitionsvorhaben sind Prioritäten zu setzen und die Wirtschaftlichkeit sollte im Vordergrund stehen. Rat und Öffentlichkeit sind laufend über kalkulierte Preissteigerungen zu informieren.
• Die Verschuldung ist perspektivisch zu reduzieren, jede neue Verschuldung ist mit einem verbindlichen Tilgungsplan zu versehen.

Der BdSt NRW hat seinen Appell (siehe unten) allen Iserlohner Ratsfraktionen, dem Bürgermeister sowie den örtlichen Medien zur Verfügung gestellt.

Geplante Grundsteuer-Erhöhung 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund der Steuerzahler NRW e.V. hat die satzungsgemäße Aufgabe, die Öffentlichkeit über finanzpoliti-sche Zusammenhänge zu informieren und der Politik Vorschläge für die Gestaltung des öffentlichen Finanz-wesens zu unterbreiten. Die Planungen des Iserlohner Rates zur deutlichen Erhöhung der Grundsteuer B nehmen wir mit Sorge zur Kenntnis. Die geplante Erhöhung der Grundsteuer B von 496 v. H. auf 682 v. H. führt zu erheblichen Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der örtlichen Wirtschaft. Daher appellieren wir an Sie, die Erhöhung abzulehnen.
Die steuer- und finanzpolitischen Folgen für die kommunalen Haushalte, die durch die Pandemie und den russischen Krieg gegen die Ukraine ausgelöst wurden, sind nicht zu verkennen. Auch die unzureichende Finanzausstattung der kommunalen Familie kann nicht von der Hand gewiesen werden. Nichtsdestotrotz gilt: Auch die Kommunen müssen erhebliche Kraftanstrengungen zu nachhaltigen Finanzen sowie der Verträg-lichkeit der Abgaben leisten. Aus diesem Grunde empfehlen wir einen dauerhaften Konsolidierungs-prozess. Dabei sollte der Haushalt auf der Ausgabenseite genaustens unter die Lupe genommen werden und alle sinnvollen Einsparmöglichkeiten genutzt werden. Verwaltung und Politik müssen sprichwörtlich je-den Stein umdrehen, bevor die Steuern erhöht werden! Steuererhöhungen dürfen nur das letzte Mittel der Wahl sein. Die bereits identifizierten Einsparmöglichkeiten müssen konsequent umgesetzt werden.

Bei einem solchen, langfristigen Prozess der Konsolidierung empfehlen wir ebenso dringend, alle Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen. Dadurch können die Probleme kommuniziert und gemeinsam an-gegangen werden. Beispiele dafür sind Beteiligungsformate, in denen die Bürgerinnen und Bürger Einspar-potentiale vorschlagen und bewerten können, oder auch der sogenannte Bürgerhaushalt. Offene Ehrlichkeit seitens Verwaltung und Politik tragen zu einer breiteren Akzeptanz der Bürgerschaft bei. An dieser Stelle ist es deshalb wichtig zu betonen, dass ernsthafte Haushaltskonsolidierung nur funktioniert, wenn Verwaltung, Politik, und Bürgerinnen und Bürger an einem Strang ziehen.

Eine an den Wünschen der Bürgerschaft und lokalen Wirtschaft orientierte Finanzpolitik sollte aktuell auf derartige Steuererhöhungen verzichten. Privathaushalte und Unternehmen leiden unter den einschneiden-den Folgen der ungewöhnlich hohen Inflation. Manche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie örtlich ansässige Unternehmen stehen vor existenziellen Problemen. Nicht zuletzt ist auch die symbolische Kraft der Gemeindesteuern nicht zu unterschätzen. Gerade in der aktuellen Zeit, müssen solche Maßnahmen sorgfältig geprüft und überdacht werden, um keinen Nährboden für antidemokratische Kräfte zu bieten.

Ferner darf nicht übersehen werden, dass die Grundsteuern ein wichtiger Standortfaktor sind, und zwar nicht nur für die Menschen, die in der Gemeinde wohnen, sondern auch für das örtliche Gewerbe. Unternehmen, die einen neuen Standort suchen, die in der Gründung oder bereits ansässig sind, orientieren sich auch an den örtlichen Abgaben, also an der Gewerbesteuer- und Grundsteuerbelastung. Hier gilt: Weniger ist mehr!

Der BdSt NRW appelliert daher an die Vertreterinnen und Vertreter im Stadtrat:
• Identifizieren Sie Konsolidierungsmöglichkeiten und setzen diese um.
• Passen Sie die Hebesätze nur nach dem Prinzip der ultima ratio an und senken diese sofort, wenn sich die Situation verbessert.
• Zu jeder Zeit sollten alle Bürgerinnen und Bürger bei der unumgänglichen Etatsanierung vollumfas-send und vorab informiert werden.
• Bei allen Investitionsvorhaben sind Prioritäten zu setzen und die Wirtschaftlichkeit sollte im Vorder-grund stehen. Rat und Öffentlichkeit sind laufend über kalkulierte Preissteigerungen zu informieren.
• Die Verschuldung ist perspektivisch zu reduzieren, jede neue Verschuldung ist mit einem verbindli-chen Tilgungsplan zu versehen.

Alle Einsparmöglichkeiten sind schnell und konsequent zu suchen und umzusetzen. Hilfestellung beim Sparen bietet der „Kommunalkompass“ des Bundes der Steuerzahler, der im Internet kostenlos zur Verfü-gung steht. Link: Kommunalkompass

Wir weisen darauf hin, dass wir diesen Appell allen Iserlohner Ratsfraktionen, dem Bürgermeister sowie den Medien zur Verfügung gestellt haben.
Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Joscha Slowik
Referent für Haushalts- und Finanzpolitik

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