Iserlohn. (PM Stadt Is.) „Was lange währt, wird endlich gut.“ So ähnlich könnte man die Entwicklung der neuen Vertretungsregelung in der Iserlohner Kindertagespflege beschreiben.
Das Besondere an dieser Situation: Bereits seit Sommer 2018 brüteten das Jugendamt der Stadt Iserlohn, das AWO-Kindertagespflegebüro, der Kindertagespflegerat sowie interessierte Tagespflegepersonen über der bestmöglichen Lösung, um Ausfälle bei Tagesmüttern und –vätern zu kompensieren. Seit dem 1. Februar ist das neue Vertretungsmodell nun in Kraft. Letzte Fragen konnten am vergangenen Montag in einer Sondersitzung mit einigen Tagespflegepersonen zufriedenstellend geklärt werden.
„ Es war uns wichtig, verschiedene Modelle zu diskutieren und dies unter Einbezug der Tagesmütter und –väter sowie des gewählten Tagespflegerats als deren Vertretung zu tun, um viele Erfahrungen zu berücksichtigen“, sagt Kai Maibaum, Leiter des Jugendamtes Iserlohn. „Von daher hat der Prozess einige Zeit in Anspruch genommen. Wir sind mit dem Ergebnis nun aber sehr zufrieden.“ Wichtig sei eine gesetzlich abgesicherte Lösung – zum Schutze der Kinder sowie der Tagespflegepersonen. Jede Tagesmutter und jeder Tagesvater ist generell an ihre bzw. seine Pflegeerlaubnis gebunden. Danach dürfen maximal fünf Kinder gleichzeitig betreut werden, um den Kindern überhaupt eine individuelle und intensive Betreuung bieten zu können.
In Iserlohn nehmen aktuell rund 280 Kinder im U3-Bereich die Angebote einer Kindertagespflegeperson in Anspruch. Diese begleitet die Kleinkinder vorwiegend in ihrem häuslichen Umfeld, spielt, fördert und unterstützt ihre Schützlinge in ihrer Entwicklung, sodass Eltern ihrer Berufstätigkeit nachgehen können. Sollte die Tagespflegeperson kurzfristig erkranken oder sollten sich Urlaubszeiten gar nicht aufeinander abstimmen lassen, stehen nun mit dem neuen Vertretungsmodell zehn erfahrene Tagespflegepersonen zur Verfügung, um die Betreuung der Kinder dennoch zu gewährleisten.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der so genannten Notfallvertretung: Die Eltern melden ihren Bedarf im AWO-Kindertagespflegebüro, sind beide berufstätig und können den Ausfall nicht selbst oder durch ihr Netzwerk auffangen. Das Kindertagespflegebüro entscheidet dann, welche Vertretungskonstellation greift und wie abgerechnet wird. „Es ist uns dabei sehr wichtig, die Bedürfnisse von Kindern und Eltern zu berücksichtigen und eine möglichst passgenaue und vertrauensvolle Vermittlung herzustellen“, so Lillian Tanzius, stellvertretende Leiterin des AWO-Kindertagespflegebüros. Es ist daher möglich, im Vorfeld unter Einbezug des AWO-Kindertagespflegebüros Kontakt zur Vertretungsperson herzustellen und sich kennenzulernen. „Wir sind doch alle Profis und machen unseren Job mit Herzblut“, berichtet Andy Schade, (vertretungserprobter) Tagesvater aus der Iserlohner Heide. „Bislang haben sich alle Vertretungskinder bei mir wohlgefühlt.“ Auch die anderen Vertretungs-Tagespflegepersonen zeigen sich sehr optimistisch und motiviert, Kinder auch kurzfristig in ihre kleine Gruppe aufzunehmen und ihnen die Umstellung so leicht wie möglich zu machen.
Zudem ist es weiterhin möglich, dass sich Tagespflegepersonen, die sich untereinander kennen und Kontakt pflegen, gegenseitig vertreten dürfen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die vertretende Tagesmutter/der Tagesvater nicht mehr Kinder aufnimmt, als in der Pflegeerlaubnis steht und dass der Vertretungsbedarf so schnell wie möglich von den Eltern beim AWO-Kindertagespflegebüro angezeigt und genehmigt wird.
Redaktion
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