„Zensus 2022“: Wer, wann, was und warum
AllgemeinAus Kreis und NachbarstädtenTop News 11. Mai 2022 Redaktion 0
Märkischer Kreis. (pmk). In Deutschland und somit auch im Märkischen Kreis startet mit Stichtag 15. Mai eine statistische Erhebung („Volkszählung“). Mit dem „Zensus 2022“ wird ermittelt, wie viele Menschen in der Bundesrepublik leben, wie sie wohnen und arbeiten. Antworten auf wichtige Fragen.
Mit dem „Zensus 2022“ nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil. Der Märkische Kreis beantwortet vorab wichtige Fragen zur statistischen Erhebung.
„Zensus 2022“: Was wird ermittelt?
Die statistische Erhebung dient dazu, stichprobenartig zu ermitteln, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Auf diesen Zahlen beruhen Entscheidungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungsentwicklung sichert verlässliche Zahlen für zukünftige Planungen.
Wie viele Erhebungsbeauftragte sind im Märkischen Kreis unterwegs?
Im Märkischen Kreis sind bis Ende Juli etwa 300 vertrauenswürdige Personen ab 18 Jahre als Erhebungsbeauftragte unterwegs und suchen ca. 7.000 Anschriften auf, die durch ein Zufallsverfahren vom Bundesamt für Statistik ausgewählt worden sind. Sie wurden geschult und haben sich verpflichtet, das Statistikgeheimnis zu wahren.
Melden sich die Interviewer an?
Ja. Die Erhebungsbeauftragten kündigen den Auskunftspflichtigen per Briefeinwurf den Termin an. Darin steht der Termin, die Uhrzeit der Befragung, von wem die Bürgerinnen und Bürger befragt werden sowie eine Telefonnummer des Erhebungsbeauftragten.
Was tun, wenn man am ersten Termin verhindert ist?
Bitte beim Erhebungsbeauftragten anrufen und gemeinsam einen neuen Termin vereinbaren.
Ist eine Verweigerung an der Teilnahme möglich?
Nein. Die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger sind zur Auskunft verpflichtet. Wer sich dem „Zensus 2022“ verweigert, muss mit einem Zwangsgeld rechnen. Zuvor gibt es mehrere Warnstufen (Erinnerung sowie Mahnungen). Von der Volkszählung „freikaufen“ kann man sich indes nicht: „Das Zwangsmittel kann beliebig oft wiederholt werden“, steht im Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW.
Müssen die Erhebungsbeauftragten ins Haus gelassen werden?
Nein. Niemand ist verpflichtet, den Interviewer oder die Interviewerin ins Haus zu lassen. Nur wenige Daten sind persönlich mitzuteilen, was aber auch vor der Haustür erfolgen kann. Weitergehende Daten sind verpflichtend anzugeben, aber in der Regel durch den Bürger selbst online zu erledigen. Bei Problemen mit der Eingabe der Onlinedaten können sich Bürger direkt beim Land NRW melden. Die Hotline hierfür lautet: 02 11 / 82 83 83 83.
Wie weisen sich die Interviewer aus?
Mit einem Erhebungsbeauftragten-Ausweis. Auf dem Ausweis stehen der Name, das Geburtsdatum und auf der Rückseite ein Foto. Der Märkische Kreis weist darauf hin, dass sich Bürgerinnen und Bürger den Erhebungsbeauftragten- und Personalausweis zeigen lassen können.
Warnung vor Trittbrettfahrern
Vorsicht vor Betrügerinnen und Betrügern: Tatsächliche Zensusbefrager melden sich stets schriftlich an und stellen beim Interview keinesfalls Fragen nach dem Einkommen oder der Bankverbindung. Sollte etwas merkwürdig vorkommen, kann auch bei der zentralen Erhebungsstelle im Märkischen Kreis, Rathausplatz 25 in Lüdenscheid, nachgefragt werden.
Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 8.30 Uhr bis 16 Uhr; Dienstag und Donnerstag 8.30 bis 19 Uhr; Freitag: 8.30 bis 16 Uhr; Samstag: 8.30 bis 14 Uhr. Telefon: 02351 966 55 00.
Viele weitere Informationen im Internet
Redaktion
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