Iserlohn. (PM Stadt Is.) Der Wahlausschuss der Stadt Iserlohn hat gestern (30. September) zur Feststellung des Ergebnisses der Bürgermeister-Stichwahl vom 27. September zwischen den Bewerbern Eva Kirchhoff (CDU) und Michael Joithe (DieISERLOHNER) getagt.
Die höchste Stimmenzahl erreichte Michael Joithe mit 12.007 Stimmen, mit 95 Stimmen Vorsprung vor Eva Kirchhoff, die 11.912 Stimmen erhielt.
Noch am Wahlabend hatte das vorläufige Endergebnis einen Stimmenunterschied zwischen beiden Bewerbern von 36 zugunsten von Michael Joithe ergeben. Die anschließende Plausibilitätsprüfung der Wahlniederschriften, die in allen Kommunen im Anschluss an Wahlen stattfindet, hatte ergeben, dass das bisherige Ergebnis in einem Briefwahlbezirk nicht korrekt war:
Beigeordneter und stellvertretender Wahlleiter Martin Stolte, der die Sitzung des Wahlausschusses leitete, erläuterte, dass bei der Auszählung am Wahlabend in einem Wahlbezirk 320 Stimmen für Eva Kirchhoff und 230 Stimmen für Michael Joithe ermittelt, allerdings nur 502 Wahlscheine eingegangen waren. Dies war zunächst am Wahlabend nicht aufgefallen. Erst im Zuge der Plausibilitätsprüfung sei das korrekte Ergebnis ermittelt worden: 261 Stimmen für Eva Kirchhoff und 230 Stimmen für Michael Joithe.
In der gestrigen Wahlausschusssitzung verkündete Martin Stolte dieses amtliche Endergebnis. Im Anschluss unterzeichneten Wahlleiter, Beisitzer und Schriftführerin das entsprechende Protokoll.
Martin Stolte ging auch auf die im Zusammenhang mit der Briefwahl unter anderem von Bürgern aber auch von der CDU und der UWG geäußerte Kritik über Unregelmäßigkeiten vor allem im Zusammenhang mit der Briefwahl ein. Danach hätten viele Wähler zum Beispiel ihre Wahlunterlagen sehr verspätet oder gar nicht erhalten bzw. seien im Wahllokal aufgrund eines Briefwahl-Sperrvermerkes abgewiesen worden. Auch Mehrfachzustellungen von Briefwahlunterlagen habe es gegeben oder unvollständige Briefwahlunterlagen seien zugestellt worden. Martin Stolte sagte eine umgehende und umfassende Prüfung der Kritikpunkte bzw. der vorliegenden Beschwerdefälle zu.
Das festgestellte Ergebnis wird nun im Amtsblatt des Märkischen Kreises bekannt gemacht. Ab dann beginnt eine einmonatige Frist, in der Wahlberechtigte, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung der Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, oder die Aufsichtsbehörde des Märkischen Kreises Einspruch beim Wahlleiter der Stadt Iserlohn einlegen können. Über mögliche Einsprüche müsste der Wahlprüfungsausschuss entscheiden, der vom neuen Rat in seiner konstituierenden Sitzung am 10. November gebildet wird. Würde festgestellt, dass es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist, die auf den Ausgang der Bürgermeisterwahl entscheidenden Einfluss gehabt haben könnten, wäre die Wahl in dem entsprechenden Wahlbezirk zu wiederholen. Beträfen die Unregelmäßigkeiten mehr als die Hälfte der Wahlbezirke, wäre die Wahl in ganz Iserlohn zu wiederholen. Die Entscheidung müsste der Rat nach Vorberatung im Wahlprüfungsausschuss treffen.
Redaktion
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