Hemer. (PM DRK / Sauerlandpark) Die Entscheidung ist gefallen. Das Testzentrum am Sauerlandpark wird auch über den 11. Oktober hinaus geöffnet bleiben.
Das hat der medizinische Betreiber, der Ortsverein Hemer des Deutschen Roten Kreuzes, gemeinsam mit dem infrastrukturellen Unterstützer, dem Sauerlandpark Hemer, entschieden. Mindestens bis zum Jahresende soll das Angebot bestehen bleiben.
„Zumindest theoretisch bleibt der Bedarf für ein Testangebot in Hemer. Deshalb haben wir uns entschieden, den Service in altbewährter Manier aufrecht zu erhalten“, sagt Daniel Witt vom DRK Hemer. Da auch die Stadt Hemer großes Interesse hat, den Bürgerinnen und Bürgern der Region ein Testangebot machen zu können, hat auch der Sauerlandpark als städtische Tochter ´Grünes Licht` gegeben, den Betrieb fortzusetzen.
„Natürlich ist es unser Bestreben, möglichst viele Menschen von einer Impfung zu überzeugen, aber es ist uns auch wichtig, die Testmöglichkeit in unserer Stadt weiter aufrechtzuerhalten. So können auch die Ungeimpften weiterhin in allen 3G-Bereichen am öffentlichen Leben teilhaben“, unterstreicht Christian Schweitzer, Aufsichtsratsvorsitzender der Sauerlandpark Hemer GmbH und Bürgermeister der Stadt.
Ab dem 11. Oktober entfällt allerdings die kostenlose Bürgertestung. Grundsätzlich gilt ab diesem Tag, dass alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, zur Erfüllung der sogenannten 3G-Regel einen Schnelltest im Testzentrum machen, ihn aber persönlich bezahlen müssen. Im Schnelltest-Zentrum am Sauerlandpark wird der Test pro Person 15,00 Euro kosten. Dieser Preis wurde von nahezu allen DRK-Testzentren im Kreis so festgesetzt.
Die Summe ist vor Ort per EC- oder Kreditkarte zu bezahlen. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Weiterhin gilt die Regelung, dass alle, die einen Test benötigen, sich vorab auf der Homepage des Testzentrums (schnelltest-hemer.de) einen Termin sichern müssen.
Kostenlos wird es einen Schnelltest nur für folgende Personen geben:
a) Kinder bis 12 Jahre – maximal bis zu drei Monate nach dem 12. Geburtstag
b) Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft
werden können („medizinische Kontraindikation“) – maximal bis zu drei Monate nach
einem eventuellen Wegfall des Grundes. Hierzu ist die Vorlage des offiziellen
ärztlichen Attests unabdingbar. Derzeit ist nicht final geklärt, wie ein solches
Dokument aussehen wird. Hierzu werden weitere Informationen erwartet.
c) Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben (Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31.12.21.).
d) Schwangere (Bitte den Mutterpass mit sich führen.)
Außerdem gibt es kostenlose Tests in Quarantäne-Fällen für Personen, die sich zum
Zeitpunkt der Testung in Quarantäne befinden, wenn die Testung zur Beendigung der
Quarantäne dient. Hierzu gelten im Märkischen Kreis aktuell folgende Regelungen:
– Erkrankte Personen müssen sich am letzten/vorletzten Tag ihrer Quarantäne einem Schnelltest unterziehen
– Kontaktpersonen können mittels Schnelltest ihre Quarantäne vorzeitig beenden
Die oben genannten Personen müssen Ihnen als Teststelle vor der Testung folgende Dokumente vorzulegen:
– einen amtlichen Lichtbildausweis, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können ihre Identität durch Begleitperson bestätigen lassen. Außerdem gelten Schülerausweis, Krankenkassenkarte oder Ähnliches
– Quarantänebescheinigung bzw. ein anerkannter Nachweis darüber, dass die Person anspruchsberechtigt ist
Redaktion
- Gummersbach begrüßt Wetzlar zum Nachbarschaftsduell 24. April 2024Nach dem Last-Second-Remis gegen den Handball Sport Verein Hamburg am vergangenen Sonntagnachmittag begrüßt der VfL Gummersbach am kommenden Samstag, den 27. April, um 19 Uhr die HSG Wetzlar in der erneut ausverkauften SCHWALBE arena. „Es ist einfach unglaublich, was unsere Fans dieses Jahr machen. Wir feiern es und können das... Der Beitrag Gummersbach begrüßt Wetzlar […]
- FC gewinnt beim Bundesverwaltungsgericht 24. April 2024Köln. (PM FC) Im Rahmen der vom 1. FC Köln veranlassten Revisionsinstanz hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig am Mittwochnachmittag das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das entsprechende Gericht zurückverwiesen. Das BVG hat entschieden, dass das OVG den Bebauungsplan für die... Der Beitrag FC gewinnt beim […]
- Alemannia Aachen erhält Zulassung für die 3. Liga 24. April 2024Die TSV Alemannia Aachen GmbH hat vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) die 3. Liga-Zulassung für die Spielzeit 2024/25 erhalten. Die Entscheidung des DFB über die Beurteilung der wirtschaftlichen sowie technisch-organisatorischen Leitungsfähigkeit ist mit den erwartbaren Auflagen erfolgt. Alemannia-Geschäftsführer und Sportdirektor Sascha Eller: „Ich bin stolz auf unser kleines Team, das unter... Der Beitrag Alemannia Aachen erhält […]
- Schon wieder! VFL Bochum mit saftiger Geldstrafe belegt 24. April 2024Bochum. (PM VFL) Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 122.500 Euro belegt. Hiervon können insgesamt 40.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.... Der Beitrag Schon wieder! VFL […]
No comments so far.
Be first to leave comment below.