Iserlohn. (PM Stadt Is.) Die Stadt Iserlohn beabsichtigt, mit dem ehemaligen Ordnungsamtsmitarbeiter, der im Zuge eines Auflösungsvertrages eine ungewöhnlich hohe Abfindungssumme erhalten hatte, eine... Stadt Iserlohn beabsichtigt Vereinbarung über Prozessbeschäftigung mit ehemaligem Ordnungsamtsmitarbeiter bei Rückzahlung der Abfindung

Iserlohn. (PM Stadt Is.) Die Stadt Iserlohn beabsichtigt, mit dem ehemaligen Ordnungsamtsmitarbeiter, der im Zuge eines Auflösungsvertrages eine ungewöhnlich hohe Abfindungssumme erhalten hatte, eine Vereinbarung über eine sogenannte Prozessbeschäftigung (Beschäftigung für die Zeit eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens) abzuschließen.

Diesem Vorschlag der Verwaltung hat der Haupt- und Personalausschuss, der am Dienstag in Vertretung des Rates getagt hat, in nicht öffentlicher Sitzung mit knapper Mehrheit zugestimmt. Ziel dieses Vorgehens ist es, den finanziellen Schaden für die Stadt Iserlohn so gering wie möglich zu halten.

Das Arbeitsverhältnis war zum 30. April 2019 per Auflösungsvertrag und Zahlung der Abfindungssumme beendet worden.

Im Auftrag der Politik hatte die Verwaltung im Juni 2019 ein Gutachten bei einem Fachjuristen zur abschließenden Klärung der Wirksamkeit des Auflösungsvertrages in Auftrag gegeben. Im Ergebnis wurde darin der Stadt nahegelegt, möglichst zeitnah die Rückforderung der im Vertrag vereinbarten Summe anzustreben, da der Auflösungsvertrag möglicherweise nichtig sein könnte.
Deshalb hat im April letzten Jahres die Stadt Iserlohn gegen den ehemaligen Mitarbeiter Zahlungsklage vor dem Arbeitsgericht erhoben. Damit setzte die Stadt den Auftrag von Politik und Kommunalaufsicht um, den Abfindungsbetrag zurückzuholen.

Um den finanziellen Schaden für die Stadt Iserlohn so gering wie möglich zu halten, soll nun von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, den ehemaligen Mitarbeiter über das Instrument der Prozessbeschäftigung vorübergehend zu beschäftigen. Denn sollte das Arbeitsgericht im laufenden Prozess tatsächlich zu der Auffassung gelangen, der Auflösungsvertrag sei nichtig, wäre der Mitarbeiter nach wie vor Beschäftigter der Stadt Iserlohn und ihm würden dann rückwirkend entsprechende Lohnzahlungen zustehen. Möglich erscheint ein noch jahrelang andauernder Rechtsstreit, denn es ist völlig ungewiss, ob das Verfahren in dem am 7. April 2021 anberaumten Kammertermin beendet, in erster Instanz fortgesetzt oder in die nächste Instanz gehen wird.

Ein Ende des Verfahrens ist daher derzeit nicht absehbar und so könnte tatsächlich die nachzuzahlende Lohnsumme die Höhe der an die Stadt zurückzuzahlenden Abfindung irgendwann überschreiten. Der ehemalige Mitarbeiter hat der Stadt gegenüber ausdrücklich aufgezeigt, dass er gewillt ist, alles dafür zu tun, damit die Abfindungssumme schnellstmöglich an die Stadt zurückfließen kann. Dies ist Teil der nun angestrebten Vereinbarung.

Redaktion

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