Iserlohn. (PM Stadt Iserlohn) Die Stadt Iserlohn sucht eine weitere Schiedsperson. Neben dem bereits Anfang April ausgeschriebenen Schiedsamtsbezirk III (nord-östliches Stadtgebiet: Sümmern, Griesenbrauck, Iserlohner Heide, Nußberg, Hombruch und Gerlingsen) ist jetzt auch das Amt der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk I neu zu besetzen. Interessierte aus dem westlichen Stadtgebiet mit den Stadtteilen Letmathe, Oestrich, Dröschede, Untergrüne und Lössel können bis zum 23. Mai ihre schriftliche Bewerbung an den Bereich Recht der Stadt Iserlohn, Rathaus I, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, oder per Email an recht@iserlohn.de senden. Auch für den Bezirk III können sich noch Interessenten aus den dazugehörigen Stadtteilen melden. Die Bewerbung sollte neben dem vollständigen Namen und der Anschrift auch das Geburtsdatum, den Geburtsort, die berufliche Tätigkeit sowie eine Darstellung der Gründe für die Übernahme des Ehrenamtes enthalten.
Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen bietet das Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Hilfe von Schiedsfrauen und -männern an. Diese soll dazu beitragen, dass zum Beispiel Nachbarschaftsstreit und andere Zivilstreitigkeiten auf einfache Art und Weise beigelegt werden können. Aber auch bei bestimmten strafrechtlichen Delikten ist zur Entlastung der Gerichte ein Schlichtungsversuch bei einer Schiedsperson einem Gerichtsverfahren obligatorisch vorgeschaltet, wenn es zum Beispiel um Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses geht.
Eine bestimmte fachliche Vor- oder Ausbildung ist nicht erforderlich. Interessierte sollten allerdings zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen bereit sein. Schiedspersonen werden in Einführungs- und Fortbildungslehrgängen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – für ihre Tätigkeit geschult. Die Kosten dafür trägt die Stadt Iserlohn. Für die praktische Bearbeitung der Streitfälle sollten Bewerber über einen PC verfügen.
Nach dem Schiedsamtsgesetz NRW müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sein. Dazu gehört unter anderem die ausgeprägte Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf das Anliegen einzugehen und in ruhiger und entspannter Atmosphäre die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. Schiedspersonen sollten also zur Streitschlichtung besonders fähig sein.
Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Iserlohn für fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt, die Schiedsfrauen und -männer erheben allerdings geringe Gebühren für die Schlichtungsverhandlungen und auch für geschlossene Vergleiche. Sie sollten zwischen dreißig und siebzig Jahren alt sein, müssen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und dürfen nicht unter Betreuung stehen. Zudem müssen sie in „ihrem“ Schiedsamtsbezirk wohnen. Die Wahl der neuen Schiedspersonen soll voraussichtlich im Juli 2011 erfolgen.
Redaktion
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