Märkischer Kreis. (PM MVG) – Mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen fahren die Busse der MVG seit dem 20. April wieder nach dem Ferienfahrplan. Für... MVG erweitert Ferienfahrplan – Ab 23. April Zusatzfahrten für den Schulverkehr

© Is.-Nachrichten (MK)

Märkischer Kreis. (PM MVG) – Mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen fahren die Busse der MVG seit dem 20. April wieder nach dem Ferienfahrplan. Für den Schulbeginn am 23. April fährt die MVG zusätzliche Fahrten für den Schulbedarf.

Mit der schrittweisen Öffnung des Schulbetriebes fährt die MVG auch ihre Schülerinnen und Schüler wieder zu deren Schulen. Grundlage ist der Ferienfahrplan. In enger Abstimmung mit den Schulen im Märkischen Kreis ermittelt die MVG erforderliche Zusatzfahrten und plant diese zusätzlich zum Ferienplan ein. Dies gilt insbesondere für die Verkehrsspitzen am Morgen und am Nachmittag. Die MVG beobachtet zudem die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in ihren Bussen und wird flexibel auf Nachfrageveränderungen reagieren.

Die Fahrplanangebote im Ferienfahrplan bietet die MVG in Ihrer elektronischen Fahrplanauskunft (EFA). Die zusätzlichen Schülerfahrten sind dort noch nicht enthalten. Die konkreten Informationen der Schülerfahrtverbindungen befinden sich jedoch auf der MVGHomepage, erreichbar über den Link „Lockerung der Corona-Beschränkungen“. Diese Auflistung wird regelmäßig gemäß der tatsächlichen Schülernachfrage aktualisiert.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Stand: 22. April 2020
AKTUELL: Ferienfahrplan von 20. April bis 3. Mai.2020 – Grund: Lockerung der Corona-Beschränkungen 1. Mit den ab 20. April gültigen Lockerungen der Corona-Beschränkungen dürfen u.a. Geschäfte mit bis zu 800 m2 Verkaufsfläche öffnen. 2. Die Schulen im MK sind zunächst noch geschlossen.

Vom 20.04. bis 03.05.2020 erfolgen unsere Fahrten nach dem Ferienplan. Dies bedeutet: Fahrten, die im Fahrplan mit einer „11“ gekennzeichnet sind, werden nicht durchgeführt. Fahrten, die im Fahrplan mit einer „12“ gekennzeichnet sind, werden durchgeführt Sollte keine „Fußnote“ vorhanden sein, fährt die jeweilige Linie planmäßig: https://www.mvg-online.de/fahrplan-liniennetz/fahrplaene-nach-linien/

Ferienfahrplan ab Montag, 20. April – Schülerfahrten ab Donnerstag, 23. April
Die NRW-Landesregierung hat die schrittweise Öffnung der Schulen gestattet. Mit dem ab 20.4. gültigen Ferienplan bei der MVG werden die Kapazitäten wieder deutlich angehoben. Deshalb ist davon auszugehen, dass zahlreiche Schüler mit dem MVG-Ferienfahrplan bedient werden können.
Die MVG ist in enger Abstimmung mit den Schulen im MK, um den kompletten Schulbedarf zu ermitteln und diese Fahrten einzuplanen. Schüler nutzen bitte auch das Kontaktformular auf der Homepage, um die konkreten Fahrtwünsche mitzuteilen (Mausklick „Kontakt“).

Ab Donnerstag, 23. April dieses Jahres, findet in vielen Schulen im Märkischen Kreis wieder Unterricht statt. Grundlage für die Schülerbeförderung ist der Ferienfahrplan. Anhand des von den Schulen im Märkischen Kreis gemeldeten Bedarfs, plant die MVG erforderliche Zusatzfahrten für die Schüler (morgendliche Verkehrsspitze und nachmittags) ein.
Eine Übersicht hierzu veröffentlicht die MVG ab Mittwoch, 22. April, auf der entsprechenden Sonderseite:

Mund-Nasen-Schutz
Auf Empfehlung von Bund und Länder sprechen die ÖPNV-Unternehmen keine „Masken-Pflicht“ aus. Die MVG schließt sich hier an und empfiehlt ihren Fahrgästen, in den Bussen der MVG und ihrer Auftragnehmer einen „Mund-Nasen-Schutz“ zu tragen. Infizierte helfen so, eine Ansteckung auf andere Menschen zu vermeiden.
Vordereinstieg gesperrt Seit Samstag, 14. März 2020, ist der Vordereinstieg in den Bussen gesperrt, um die weitere Ausbreitung des Virus zwischen Fahrgästen und Mitarbeitern der MVG zu minimieren.

Klapprampe für Rollstuhlfahrgäste Trotz Sperrung des Vordereinstiegs ist unser Fahrpersonal auch weiterhin beim Ausklappen der Klapprampe behilflich.

Ticket-Pflicht
Die MVG ist auch weiterhin in der Ticket-Pflicht. Aufgrund rechtlicher Vorgaben dürfen wir keine Freifahrt gewähren.

Ticket-Kauf – Alternativen zum Kauf beim Fahrpersonal Fahrgäste ohne Abo kaufen sich bitte vor Fahrtantritt ein Ticket in den Kundencentern der MVG in Iserlohn und Lüdenscheid, in den Vorverkaufsstellen oder nutzen unsere Smartphone-App „MVG Tickets“ zum Ticketkauf. Im Ruhr-Sieg-Netz befinden sich Ticketautomaten in den Zügen, auf anderen Strecke gibt es Ticketautomaten an den Bahnhöfen. Hier die Übersicht unserer Vorverkaufsstellen: https://www.mvg-online.de/wir-ueber-uns/ansprechpartner/vorverkaufsstellen/

Kündigung von Abos oder „Abo-Parken“ für den Monat Mai (Info für unsere Abo-Kunden)
Sie möchten Ihr Abo kündigen? Oder möchten Sie Ihr Abo nur „parken“? Wenn Sie aus aktuellem Anlass Ihr Abo nicht nutzen möchten oder können, bieten wir Ihnen eine Alternative zur Kündigung. Parken Sie Ihr Abo doch einfach bei uns! Der Abovertrag wird dann für den Monat Mai ausgesetzt.

Falls Sie an dieser Alternative interessiert sind, schreiben Sie uns einfach mit dem Betreff „AboParken“ bis zum 30. April 2020 eine E-Mail an abo@mvg-online.de oder rufen Sie uns unter (02351) 1801-0 an. Eine frühzeitige Beendigung der Aktion vor dem 31.Mai 2020 ist nur gegen Zahlung des kompletten Monatsfahrpreises möglich.

Sollten Sie Ihr Abo schon im Monat April „geparkt“ haben, bieten wir Ihnen per Infoschreiben eine Verlängerung für den Monat Mai an. Sollte Ihrerseits keine Rückmeldung erfolgen, wird Ihnen die Abokarte Ende April zurückgegeben und die Berechnung ab Mai wie gewohnt fortgeführt.

Falls das Parken Ihres Abos für Sie keine Alternative sein sollte, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Kündigung. Die Kündigung muss bis zum 15. eines Monats bei uns vorliegen, wenn Sie zum Folgemonat kündigen möchten.

Für Kunden, die erst seit weniger als einem Jahr unsere Abonnenten sind, entfällt in der aktuellen Situation aus Kulanz die sonst übliche Nachberechnung.
Erweiterte Informationen hierzu finden Sie in den Tarifbestimmungen des Westfalentarifs.

Service-Center in Iserlohn und Lüdenscheid Momentan sind beide Service-Center geöffnet. Änderungen werden hier aktualisiert.

TUI ReiseCenter Plettenberg öffnet am 20. April Öffnungzeiten: montags – freitags 9:00 bis 17:00 Uhr (eingeschränkt) samstags 9:30 bis 13:30 Uhr (wie üblich)

FunTicket – Gültigkeit
Das FunTicket gilt aktuell nicht vor 14 Uhr. Diese zeitliche Öffnung gilt nur in den offiziellen Osterferien (6. bis 18.4.2020), sowie samstags, sonn- und feiertags. Grund: Laut Tarifbestimmung gilt das FunTicket nicht, da momentan keine Schulferien sind.

Kurzstreckentarif in Iserlohn und Lüdenscheid
Kurzstrecken-Tickets können nur beim Fahrpersonal im Bus gekauft werden. Leider ist ein Vorverkauf nicht über die Kundencenter, Vorverkaufsstellen und die APP möglich. Wir müssen daher den Verkauf dieser Tickets vorübergehend einstellen.

Mobiltickets – Kinder zum Schulweg Dies sind keine AboTickets. Sie sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

Mobiltickets – Verkauf und Gültigkeit mit abgelaufener Kundenkarte
Aktuell ist es den meisten Nutzern von MobilTickets nicht möglich, abgelaufene Kundenkarten verlängern zu lassen. Bis auf Weiteres gilt daher folgende Regelung: Legen Kunden eine abgelaufene MobilTicket-Kundenkarte vor, können aber einen Leistungsbescheid vorlegen, aus dem hervorgeht, dass er aktuell  Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)  Leistungen für Grundsicherung (,,Sozialhilfe“, SGB XIII)  Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz erhält, wird auch für die abgelaufene MobilTicket-Kundenkarte eine Wertmarke verkauft.

Nachtbus N7 – Lüdenscheid-Plettenberg Der N7 ist seit dem 20./21.3. eingestellt.

Bürger-Busse Seit Mittwoch, 19.3. haben alle Bürgerbus-Vereine im Märkischen Kreis ihren Betrieb eingestellt.

AST-Verkehr in Iserlohn Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) Iserlohn hat seit 18.3. seinen Betrieb eingestellt.

Dechenhöhle Die Dechenhöhle in Iserlohn-Letmathe ist bis auf Weiteres geschlossen.

Redaktion

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