Iserlohn. (ots) Wer etwas zu verstecken hat, der sollte nachts nicht extrem laut Musik hören. Damit handelten sich zwei betrunkene Iserlohner am heutigen Morgen diverse Strafanzeigen, die Sicherstellung ihrer Handys und eine Übernachtung im Gewahrsam der Polizei ein.
Kurz vor 2 Uhr beschwerten sich Nachbarn über die lauten Klänge aus einer Kellerwohnung Auf dem Winkel in Iserlohn. Als die ersten Polizeibeamten eintrafen, wehte ihnen bereits vor der Tür Cannabisgeruch entgegen. Auf mehrfaches Klingeln und Klopfen öffnete niemand. Allerdings steckte der Wohnungschlüssel von außen. Als die Polizeibeamten ihre Köpfe in die Wohnung steckten, kam ihnen der 42-jährige Bewohner wild gestikulierend entgegen und rief seinen älteren Bruder aus der Wohnung gegenüber zu Hilfe. Der „drohte“ mit dem Smartphone in der Hand, den Polizeieinsatz live auf Facebook zu streamen. Die Polizei schickte den Bruder zurück in seine Wohnung, nachdem sie ihm das Handy abgenommen hatte. Die Polizei kann Geräte sicherstellen, mit denen die „Vertraulichkeit des Wortes“ verletzt wird. Während der Auseinandersetzung mit dem älteren Bruder sprang der Jüngere einen Polizeibeamten von hinten an. Während die Beamten mit dem 42-Jährigen auf dem Boden rangen, kam der ältere Bruder mit dem nächsten Smartphone um die Ecke und filmte erneut.
Zeitgleich trafen weitere Streifenwagen an dem Tatort ein. Der 43-Jährige flüchtete in seine Wohnung. Als die Beamten anklopften öffnete der Mann mit der laufenden Handykamera in der Hand und schob die Einsatzkräfte weg. Die ließen sich das natürlich nicht gefallen, überwältigten den Mann, stellten auch das zweite Smartphone sicher und brachten die aggressiven Männer ins Gewahrsam. Zur Beweissicherung ließen die Polizeibeamten ihre Body-Cams laufen.
Nachdem die Brüder versorgt waren, gingen die Ermittler dem verdächtigen Geruch nach: In einem Schrank im Schlafzimmer wuchsen sechs Cannabis-Pflanzen. Die Polizei schrieb Anzeigen wegen Widerstands und tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, illegalen Anbaus von Cannabis und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
Redaktion
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