Knapp 24.000 Corona-Schnelltests an kreiseigenen Abstrichstellen
AllgemeinAus Kreis und NachbarstädtenCoronaTop News 28. Mai 2021 Redaktion 0
Märkischer Kreis. (pmk). Der Märkische Kreis hat seit Mitte März kostenlose Corona-Schnelltests an den Abstrichstellen in Lüdenscheid und Iserlohn angeboten.
Seitdem sind etwa 24.000 PoC-Tests an beiden Standorten durchgeführt worden. Während das Schnelltestangebot am 31. Mai endet, gehen die PCR-Testungen weiter.
Der Märkische Kreis hat seit dem 15. März sogenannte „Bürgertestungen“ – also kostenlose Corona-Schnelltests – an seinen Abstrichstellen in Lüdenscheid (Bahnhofsallee) und Iserlohn (Seeuferstraße) angeboten. Voraussetzung war eine vorherige Online-Terminvereinbarung. Bilanz nach zweieinhalb Monaten: Die Möglichkeit zur Testung ist sehr gut angenommen worden, denn die Testzentren waren zu fast 100 Prozent ausgelastet. Bis zu 500 Schnelltests sind pro Tag erfolgt. An beiden Standorten waren es somit etwa 24.000 PoC-Tests seit Mitte März.
Das Angebot für Schnelltests an den beiden kreiseigenen Abstrichstellen wird zum Monatsende eingestellt, die PCR-Testungen werden jedoch fortgeführt. „Wir haben ein flächendeckendes Testangebot im Märkischen Kreis geschaffen. Eine kreisweite Testabdeckung ist jetzt und in Zukunft gewährleistet“, berichtet Dennis Montag, Leiter der MK-Testzentren. Bislang sind ca. 130 Teststellen vom Kreis „beauftragt“ worden – darunter Ärzte, Apotheker, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie andere Leistungsanbieter.
Bis zu 70.000 Tests in der Woche im Kreis Zuletzt wurden im Durchschnitt bis zu 70.000 Tests pro Woche im Märkischen Kreis durchgeführt. Sollte die Nachfrage steigen, könnte das Angebot mit den jetzigen Teststellen in kürzester Zeit mehr als verdoppelt und im Bedarfsfall könnten auch noch weitere Teststellen zugelassen werden.
PCR-Testungen von Kontaktpersonen (K1) erfolgen dagegen weiterhin an den Abstrichstellen in Lüdenscheid und Iserlohn. Die Terminvereinbarungen koordiniert das Gesundheitsamt des Kreises.
Weiterhin gilt: Positiv auf das Coronavirus getestete Menschen müssen sich sofort und ohne weitere Anordnung der Behörden selbständig für 14 Tage in Quarantäne begeben. Bei Vorliegen eines positiven Coronaschnelltests ist geregelt, dass die Quarantäne direkt für den positiv Getesteten sowie für die Haushaltsangehörigen gilt. Hausarzt, Gesundheitsamt und mögliche Kontaktpersonen müssen benachrichtigt und das Testergebnis mittels eines PCR-Tests bestätigt werden.
Redaktion
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