Märkischer Kreis. (pmk) Das Familienministerium des Landes NRW gibt grünes Licht: Die Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Märkischen Kreises kehren ab dem 17. August unter... Kitas zurück in den Regelbetrieb

Achriv-Foto: Raffi Derian/Märkischer Kreis

Märkischer Kreis. (pmk) Das Familienministerium des Landes NRW gibt grünes Licht: Die Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Märkischen Kreises kehren ab dem 17. August unter den Bedingungen der Coronapandemie in den Regelbetrieb zurück.

Ab dem 17. August können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege wieder im vertraglich vereinbarten Umfang besuchen, natürlich unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder, der Interessen der Beschäftigten und der Belange der Familien. Das teilt das Jugendamt des Märkischen Kreis mit. Es ist für die Kinderbetreuung in Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle zuständig. Für den Kita-Alltag bedeutet das vor allem, dass bewährte pädagogische Konzepte wieder umgesetzt werden können.
Nach den Vorgaben der Landesregierung ist grundsätzlich klar: Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens, Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) oder weiteren wissenschaftlichen und empirischen Erkenntnissen kann es jederzeit zu erneuten Einschränkungen kommen.

Dieser Öffnungsschritt ist vom Landesministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration im Vorfeld mit Trägern und Kommunen, Gewerkschaften, Kinderärztinnen und -ärzten beraten worden. Wissenschaftliche Ergebnisse wurden dabei ebenso berücksichtigt wie die Erfahrungen aus dem eingeschränkten Regelbetrieb. In enger Absprache mit den Trägern und Kommunen hat das Ministerium sich darauf verständigt, nicht unmittelbar mit dem Ende der Sommerferien den Regelbetrieb aufzunehmen, sondern am 17. August zu starten. Damit soll den Kitas genug Vorbereitungszeit für den Übergang in den Regelbetrieb eingeräumt werden.

In der Kindertagesbetreuung können wesentliche Schutzmaßnahmen, die außerhalb der Kindertagesbetreuung gelten, nicht umgesetzt werden. Die Einhaltung des Abstandsgebots von Kindern untereinander sowie zwischen Kindern und pädagogischem Personal oder Kindertagespflegepersonen ist nicht möglich. Auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist für Kinder nicht umsetzbar. Daher ist die Umsetzung von Hygienemaßnahmen in der Kindertagesbetreuung weiter von besonderer Bedeutung. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung des Virus verhindern sollen, gelten weiterhin und werden gesondert geregelt. Das betrifft das Abstandsgebot zwischen den Erwachsenen, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Erwachsenen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann und die Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit möglichen Infektionsgeschehens und besondere Hygienemaßnahmen.

Um den Bedürfnissen des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten nachzukommen und für mehr Sicherheit im Umgang mit dem Corona-Virus zu sorgen, hat das Land beschlossen, dass alle Beteiligten sofort und umfänglich getestet werden, wenn vor Ort in der Kindertagesbetreuung ein Infektionsgeschehen auftritt. Zusätzlich können sich alle Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und die Kindertagespflegepersonen bis zu den Herbstferien freiwillig alle 14 Tage bei ihrem Hausarzt testen lassen. Die Kosten dafür übernimmt das Land. Sollte bei diesen Testungen eine Infektion festgestellt werden, werden von den Gesundheitsämtern weitere Maßnahmen ergriffen.

Um den gestiegenen Anforderungen zur Umsetzung der Hygienevorgaben (Desinfektion, Händewaschen, Essenszubereitung, Einhaltung von Abständen) Rechnung zu tragen, erhalten die Träger von Kindertageseinrichtungen kurzfristig finanzielle Unterstützung. Die Leistungen sollen der Finanzierung zusätzlicher Hilfskräfte im nichtpädagogischen Bereich sowie der Entlastung der Träger für die nicht vorhersehbaren gesteigerten Kosten für Arbeitsschutz- und Hygieneausrüstung dienen. Die Kita-Helferinnen und -Helfer sollen das pädagogische Personal bei einfachen, alltäglichen Arbeiten entlasten. Sie sind kein Ersatz für unser pädagogisches Personal, sondern eine Unterstützung im Kita-Alltag. Die pädagogische Betreuung und frühkindliche Bildung wird von Fachkräften geleistet. Das Programm des Landes ist zunächst bis zum Jahresende vorgesehen.

Weitergehende Informationen finden sich hier: https://www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-die-kindertagesbetreuung.

Redaktion

No comments so far.

Be first to leave comment below.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert