Gestern über 5.500 Impfungen im Kreis
AllgemeinAus Kreis und NachbarstädtenCoronaTop News 29. April 2021 Redaktion 0
Märkischer Kreis. (pmk) Die Impfungen schreiten voran. Am Mittwoch wurden 5.568 Personen im Kreis geimpft. Änderungen in der Terminbuchung: Personen mit Vorerkrankung buchen ab 30. April auch über die KVWL! Partnertermine sind nicht mehr möglich.
Ab Freitag, 30. April, können Personen mit bestimmten Vorerkrankungen ihren Impftermin über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) buchen.
Das betrifft Bürgerinnen und Bürger, die nach Paragraph 3 Absatz 2 der Impfverordnung berechtigt für die Corona-Schutzimpfung sind. Die Impfberechtigung muss mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden. Alle die 1951 oder früher geboren sind, können weiterhin über die Website www.116117.de buchen oder telefonisch unter 0800 116117 02.
Dr. Gregor Schmitz, medizinischer Leiter des Impfzentrums betont: „Achten Sie bitte darauf, dass Sie insbesondere bei der telefonischen Buchung das gewünschte Impfzentrum – Iserlohn oder Lüdenscheid – genau benennen. Der Märkische Kreis ist der einzige Kreis in Westfalen, der zwei Impfstellen betreibt. Wenn Sie den Mitarbeitern der Hotline nur den Wunsch Märkischer Kreis angeben, werden Sie möglicherweise nicht ihren Wunschort zugewiesen bekommen.“
Ebenfalls ab Freitag, 30. April, sind nach Erlass des Landes keine Partnertermine mehr möglich. Wer seinen Termin nicht wahrnehmen kann, sollte diesen über den ursprünglichen Buchungsweg stornieren. Wer über das Buchungsportal des Kreises als „Gast“ bucht, meldet sich per E-Mail an hotline-lsiz@maerkischer-kreis.de ab.
Dringlicher Appell aus dem Impfzentrum: Es bleiben bei Betriebsschluss keine Impfdosen übrig. Mittels genauer Planung wird das vermieden. Daher gibt es keinen Grund die Impfzentren abends aufzusuchen oder anzufragen, um eine Impfung zu erhalten.
FAQ „Impftermin“ des Märkischen Kreises: www.maerkischer-kreis.de/corona/impfungen/faq-mein-impftermin.php
Information: Wen Paragraph 3 Absatz 2 der Impf-Verordnung betrifft:
• Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
• Personen nach Organtransplantation
• Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
• Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
• Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
• Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
• Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
• Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
• Personen mit chronischer Nierenerkrankung
• Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
• Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
Redaktion
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