Märkischer Kreis. (pmk) Die Coronafallzahlen im Märkischen Kreis gehen weiter zurück. In den letzten 24 Stunden wurden dem Gesundheitsamt 15 Neuinfektionen gemeldet. Bedauerlicherweise verstarb... Fünfzehn Neuinfektionen – Märkischer Kreis erreicht Inzidenzstufe 2

Foto: Wahl/Märkischer Kreis

Märkischer Kreis. (pmk) Die Coronafallzahlen im Märkischen Kreis gehen weiter zurück.

In den letzten 24 Stunden wurden dem Gesundheitsamt 15 Neuinfektionen gemeldet. Bedauerlicherweise verstarb ein 55-jähriger Lüdenscheider in Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung.

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) liegt der Sieben-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner im Märkischen Kreis bei 30,0. Aktuell sind 292 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Sie dürfen ihr Haus oder ihre Wohnung nicht verlassen. Ebenfalls in häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 366 Kontaktpersonen. Innerhalb eines Tages gingen 15 labor-technisch bestätigte Coronanachweise beim Gesundheitsamt ein. Sie verteilen sich wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Altena (+1), Hemer (+1), Herscheid (+1), Iserlohn (+2), Kierspe (+1), Meinerzhagen (+5), Plettenberg (+2) und Werdohl (+2). Der Sieben-Tages-Inzidenzwert sank laut Robert-Koch-Institut (RKI) auf 30,0 (Vortag: 33,9).

Leider wurde im Gesundheitsamt ein weiterer Todesfall in Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung aktenkundig. Aus Lüdenscheid verstarb ein 55-jähriger Mann. Damit steigt die Zahl der Todesfälle auf 406 (bislang zwei Todesfälle im Juni). Seit Beginn der Pandemie im Februar 2020 erfasste der Märkische Kreis insgesamt 20.773 Coronanachweise. 20.075 Personen haben die Infektion seitdem überstanden.

In den Krankenhäusern werden zurzeit noch 18 Covid-19 Patienten behandelt, davon 6 intensivmedizinisch, 5 müssen beatmet werden. In der Pflege sind 4 Bewohner von stationären Einrichtungen, Patienten von ambulanten Pflegediensten sowie der Eingliederungshilfe mit dem Coronavirus infiziert, 4 Beschäftigte befinden sich in angeordneter Quarantäne. In Schulen sind 22 und in Kitas 3 Coronafälle bekannt. Die Gesundheitsdienste planen für heute 60 PCR-Tests, 40 am Standort Lüdenscheid und 20 an der Abstrichstelle am Seilersee in Iserlohn.

Weitere Informationen unter www.maerkischer-kreis.de oder unter www.land.nrw/corona

Die Zahlen für die Städte und Gemeinden:
• Altena: 6 Infizierte, 718 Gesundete, 17 Kontaktpersonen und 25 Tote
• Balve: 0 Infizierte, 367 Gesundete und 5 Kontaktperson und 4 Tote
• Halver: 5 Infizierte, 941 Gesundete, 8 Kontaktpersonen und 13 Tote
• Hemer: 9 Infizierte, 1.434 Gesundete, 16 Kontaktpersonen und 27 Tote
• Herscheid: 2 Infizierte, 209 Gesundete, 0 Kontaktpersonen und 4 Tote
• Iserlohn: 46 Infizierte, 4.192 Gesundete, 68 Kontaktpersonen und 75 Tote
• Kierspe: 11 Infizierte, 965 Gesundete, 14 Kontaktpersonen und 15 Tote
• Lüdenscheid: 79 Infizierte, 4.058 Gesundete, 62 Kontaktpersonen und 76 Tote
• Meinerzhagen: 33 Infizierte, 1.472 Gesundete, 27 Kontaktpersonen und 28 Tote
• Menden: 6 Infizierte, 2.110 Gesundete, 14 Kontaktpersonen und 54 Tote
• Nachrodt-Wiblingwerde: 2 Infizierte, 294 Gesundete, 7 Kontaktpersonen und 11 Tote
• Neuenrade: 4 Infizierte, 538 Gesundete und 4 Kontaktpersonen und 4 Tote
• Plettenberg: 14 Infizierte, 1.368 Gesundete, 18 Kontaktpersonen und 32 Tote
• Schalksmühle: 0 Infizierte, 345 Gesundete, 0 Kontaktpersonen und 6 Tote
• Werdohl: 75 Infizierte, 1.064 Gesundete, 106 Kontaktpersonen und 32 Tote

Hinweis: Während der Kontaktermittlung können sich Änderungen beispielsweise in Bezug auf Wohnorte ergeben. Diese Fälle werden rückwirkend in der Meldung an das LZG angepasst, sodass die Anzahl der Neuinfizierten alleine anhand der Berechnung aus der Anzahl der Infizierten, der Genesenen und der Verstorbenen nicht erfolgen kann.

Märkischer Kreis erreicht Inzidenzstufe 2
Weitere Lockerungen ab Freitag

Märkischer Kreis. (pmk) Im Märkischen Kreis sind die Voraussetzungen für weitere Lockerungen gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung erfüllt.

Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 50. Somit greifen ab Freitag, 11. Juni, zusätzliche Öffnungsschritte.

Da die Inzidenz im Märkischen Kreis seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 50 liegt, treten am übernächsten Tag (Freitag, 11. Juni) die Regelungen der sogenannten Inzidenzstufe 2 gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes in Kraft. Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) wird diese Einstufung auf seiner Internetseite bestätigen.

Für den Märkischen Kreis sind damit weitere Öffnungsschritte in Aussicht. Landrat Marco Voge zeigt sich über den nächsten großen Schritt zurück zur Normalität erfreut: „Die Inzidenz bei uns im Kreis entwickelt sich schon seit geraumer Zeit kontinuierlich nach unten. Die Regeln der Inzidenzstufe 2 ermöglichen in vielen Bereichen wieder mehr Alltag. Das sind gute Nachrichten beispielsweise für den Sport, die Gastronomie oder auch für die Freizeitgestaltung. Danke an alle, die durch ihr umsichtiges Verhalten dazu beigetragen haben, die Infektionslage nachhaltig einzudämmen. Lassen Sie uns diesen erfolgreichen Weg gemeinsam weitergehen und so schnell wie möglich die Stufe 1 erreichen.“

Zentrale Punkte der Inzidenzstufe 2 im Märkischen Kreis ab Freitag, 11. Juni:

 Kontakte
Im öffentlichen Raum sind Treffen für beliebig viele Personen aus maximal drei Haushalten möglich. Zudem dürfen sich bis zu zehn Personen mit negativ bestätigtem Test aus beliebig vielen Haushalten treffen. Vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt, dürfen also an diesen Treffen teilnehmen.

 Kultur
Konzerte innen, Theater, Opern sowie Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativ bestätigter Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Kulturelle Einrichtungen wie Museen, Burgen, Gedenkstätten oder Bibliotheken können ohne Termin und Test besucht werden. Auch Führungen mit Gruppen von bis zu zehn Personen sind bei einfacher Rückverfolgbarkeit (Erfassung der Kontaktdaten) möglich.

 Sport
Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Menschen möglich – innen mit bis zu zwölf. Kontaktfreier Sport ist drinnen (auch in Fitnessstudios, mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining) mit beliebig vielen Menschen für Getestete, Geimpfte oder Genesene möglich. Die Rückverfolgbarkeit von Kontakten ist sicherzustellen. Bei Sportveranstaltungen im Freien sind bis zu 1.000 Zuschauer möglich, höchstens aber ein Drittel der regulären Sitzplatzkapazität. Ein negativer Test ist dabei nicht erforderlich. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen einschließlich Räumen zum Duschen und Umkleiden ist wieder gestattet – unter Einhaltung des Mindestabstandes sowie der allgemeinen Hygieneanforderungen der Coronaschutzverordnung.

 Einzelhandel
In Geschäften des nicht-täglichen Bedarfs kann weiter ohne Test und Termin eingekauft werden. Pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein Kunde erlaubt.

 Körpernahe Dienstleistungen
Bei körpernahen Dienstleistungen, beispielsweise Friseur, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren oder Piercen, ist wie bisher auch nur dann ein negativer Test (maximal 48 Stunden alt) erforderlich, wenn die Kundin oder der Kunde nicht oder nicht dauerhaft eine Maske tragen kann. Ganz ausgenommen von der Testpflicht sind medizinische notwendige Leistungen (etwa Physio- oder Ergotherapeuten, Podologen und medizinische Fußpflege, Hebammen, Hörgeräteakustiker, Optiker).

 Gastronomie
Die Außengastronomie ist ohne Negativtest erlaubt. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negativ bestätigte Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist. Erlaubt ist zudem die Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test).

 Freizeiteinrichtungen
Die Öffnung aller Bäder, Saunen oder Indoorspielplätze mit negativ bestätigten Tests ist mit Personenbegrenzung erlaubt, ebenso wie für Geimpfte und Genesene. Darüber hinaus ist auch der Betrieb von frei zugänglichen Garten- und Landschaftsparks sowie der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen im Freien für Besucherinnen und Besucher (mit Test) gestattet.

Damit die nächste Stufe 1 (unter 35) im Kreis in Kraft tritt, muss der Inzidenzwert fünf Werktage unter dem Schwellenwert 35 liegen. Die weiteren Lockerungen greifen dann ab dem übernächsten Tag. Liegt der Kreis drei Werktage über einem Wert, greifen wieder die Einschränkungen der jeweiligen Stufe.

Weitere Informationen gibt es im Internet: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

Redaktion

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