Iserlohn. (PM Stadt Is. / MK) In der kommenden Woche beginnen in den Iserlohner Kindertageseinrichtungen wieder die Anmeldungen für das neue Kindergarten Jahr (2017/2018).
Das Jugendamt der Stadt Iserlohn weist darauf hin, dass Eltern ihre Kinder, die ab dem 1. August 2017 eine Kindertageseinrichtung besuchen sollen, in der Zeit vom 9. bis 20. Januar anmelden sollten. Die Anmeldung in diesem Zeitraum ist von entscheidender Wichtigkeit, da spätere Meldungen in den Einrichtungen teilweise nur eingeschränkt berücksichtigt werden können.
Laut einer aktuellen Studie fehlen allein in NRW 64.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige.
Glücklicherweise besteht für Eltern die freie Wahlmöglichkeit einen Platz (in der Regel für unter Dreijährige) bei einer Tagesmutter / Tagesvater oder in einer KITA zu erhalten.
Kindertagespflegestellen bieten eine Betreuung in familiärer Atmosphäre und sind den Kindertageseinrichtungen gleich gestellt. Mehr Infos auch unter anderem hier: kiwi-iserlohn.de
Der Elternbeitrag für die Betreuung der Kinder richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien. Dabei ist das Einkommen ebenso maßgebend wie die Betreuungsart und das Alter des Kindes (über bzw. unter drei Jahren). Eltern, die weniger als 30 000 Euro Brutto-Einkommen im Jahr erzielen, zahlen keinen Elternbeitrag.
Die Kinder können bei einer Tageseinrichtung nach Wahl angemeldet werden. Über die endgültige Aufnahme entscheidet der jeweilige Träger. Eltern, die eine Kita-Karte erhalten haben, geben diese bei Erhalt eines Betreuungsvertrages in der entsprechenden Kita ab.
In aller Regel können die Eltern wählen, ob sie ihr Kind 25, 35, oder 45 Stunden betreuen lassen möchten. 45 Stunden-Plätze sind in erster Linie berufstätigen Eltern vorbehalten. Es wird jedoch nicht jede Betreuungsform in jeder Einrichtung angeboten. Darüber hinaus gelten die verschiedenen Aufnahmekriterien der Einrichtungen. Welche Angebote für welche Altersgruppen vorgehalten werden, erfahren die Eltern direkt in den Einrichtungen.
Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren haben einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Für Kinder unter drei Jahren werden in Iserlohn in einer Reihe von Einrichtungen Plätze angeboten. Über deren Belegung entscheidet ebenfalls der jeweilige Träger der Kindertageseinrichtung im Benehmen mit dem Jugendamt.
Redaktion
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