Iserlohn / Hemer. (ots) Achtung, blanker Hintern! Eine oder zwei Trickdiebinnen haben erneut versucht, ihre Opfer mit heruntergezogener Hose zu schockieren und abzulenken.
Am Freitag um 11.15 Uhr, betrat eine Frau eine Apotheke „Im Ohl“ durch den Eingang Bräuckerstraße. Sie legte wortlos eine Kleinigkeit aus dem Regal auf den Tresen und zahlte. Darauf drehte sie sich um und gab wieder wortlos zu verstehen, dass sie einen Juckreiz am Gesäß verspüre. Der Angestellte ging los und holte ein geeignetes Präparat. Bei seiner Rückkehr fand er die Frau im hinteren Bereich der Apotheke vor. Mehrfach ließ sie ihre Hose herunter und zeigte ihr nacktes Gesäß. Er schmiss die Frau raus. Erst später fiel ihm auf, dass aus seinem Privatportemonnaie Bargeld fehlte. Er erstattete Anzeige.
Täterinnenbeschreibung: Weiblich, sprach kein Wort, auffallend korpulent, etwa 165 cm groß, circa 45 Jahre alt, dunkel mit etwas blauem im Brustbereich gekleidet, Gesicht und Kopf bedeckt, „sehr grosser weißer Hintern“ und dicke aufgedunsene Beine.
Am selben Freitag kurz vor 13 Uhr hat in Iserlohn eine Frau mit Kopftuch und Mundschutz unten herum blank gezogen. Mitarbeiter einer Praxis überraschten sie, wie sie in einem privaten Nebenraum Gegenstände durchwühlte. Auf Ansprache flüchtete sie. Eine Mitarbeiterin versuchte, sie festzuhalten und entriss ihr dabei die Handtasche. Sie verlor im Flur ihre Schlappen und flüchtete barfuß in Richtung Ellebrecht-Kreuzung. Auf der Flucht zog die Frau auf der Straße ihre Hose runter und präsentierte der Verfolgerin ihr nacktes Gesäß. Die Fluchte führte die Frau die Untergrüner Straße hinunter, bis sie in Höhe eines Grills über die Treppen in Richtung Netto nutzte und außer Sicht geriet. Eine sofort eingeleitete Nahbereichsfahndung verlief ohne Erfolg. Die Polizei stellte die verlorenen Schuhe und die entrissene rosafarbene Handtasche sicher. In der steckten zwar keine Papiere, dafür allerdings mehrere Hundert Euro Bargeld. Die Mitarbeiterin verletzte sich bei dem Gerangel mit der Diebin leicht an der Hand.
Die Täterinnenbeschreibung stimmt nicht ganz mit dem Fall in Hemer überein. Auch diese verhinderte Diebin in Iserlohn ist nur 1,60 bis 1,70 Meter groß und korpulent, wird jedoch auf ca. 20 bis 30 Jahre geschätzt. Sie trug ein grau/grünes Kopftuch, Mundschutz, schwarze Leggins und ein auffällig pinkes Oberteil.
Die Beschreibungen passen dennoch zu ähnlichen Vorfällen am Montag vor einer Woche und Freitag, 8. Mai, in Iserlohner Apotheken. Bei diesen Vorfällen fiel den Zeugen noch die dicke Brille der Frau auf.
Redaktion
- Gummersbach begrüßt Wetzlar zum Nachbarschaftsduell 24. April 2024Nach dem Last-Second-Remis gegen den Handball Sport Verein Hamburg am vergangenen Sonntagnachmittag begrüßt der VfL Gummersbach am kommenden Samstag, den 27. April, um 19 Uhr die HSG Wetzlar in der erneut ausverkauften SCHWALBE arena. „Es ist einfach unglaublich, was unsere Fans dieses Jahr machen. Wir feiern es und können das... Der Beitrag Gummersbach begrüßt Wetzlar […]
- FC gewinnt beim Bundesverwaltungsgericht 24. April 2024Köln. (PM FC) Im Rahmen der vom 1. FC Köln veranlassten Revisionsinstanz hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig am Mittwochnachmittag das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das entsprechende Gericht zurückverwiesen. Das BVG hat entschieden, dass das OVG den Bebauungsplan für die... Der Beitrag FC gewinnt beim […]
- Alemannia Aachen erhält Zulassung für die 3. Liga 24. April 2024Die TSV Alemannia Aachen GmbH hat vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) die 3. Liga-Zulassung für die Spielzeit 2024/25 erhalten. Die Entscheidung des DFB über die Beurteilung der wirtschaftlichen sowie technisch-organisatorischen Leitungsfähigkeit ist mit den erwartbaren Auflagen erfolgt. Alemannia-Geschäftsführer und Sportdirektor Sascha Eller: „Ich bin stolz auf unser kleines Team, das unter... Der Beitrag Alemannia Aachen erhält […]
- Schon wieder! VFL Bochum mit saftiger Geldstrafe belegt 24. April 2024Bochum. (PM VFL) Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 122.500 Euro belegt. Hiervon können insgesamt 40.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.... Der Beitrag Schon wieder! VFL […]