Iserlohn. (PM Stadt Is.) Das Thema „Brandschutz im Rathaus I am Schillerplatz“ erreicht neue Dimensionen. Bereits Anfang Juni mussten die 5. und 6. Etage kurzfristig für den Dienstbetrieb gesperrt werden, nachdem sich im Zuge von Brandschutzuntersuchungen ergeben hatte, dass ein zweiter Fluchtweg für das 5. und 6. Stockwerk des Rathauses, wie er im Brandfall vorhanden sein muss, nicht mehr möglich war.
Die betroffenen Mitarbeiter der Schulverwaltung, des Kulturressorts und des städtischen Personalrates zogen in das vormals von Gesamtschule und Hauptschule genutzte Schulgebäude Im Wiesengrund 35 um. Nun müssen demnächst weitere Mitarbeiter ihre Büros im Rathaus aufgeben. Ihre Büros sollen in das leerstehende Gebäude der ehemaligen Realschule Bömberg verlegt werden.
Erster Beigeordneter Michael Wojtek und Stadtbaurat Torsten Grote schilderten gestern (8. Oktober) in einem Pressegespräch zum aktuellen Sachstand beim Thema „Brandschutz Rathaus Schillerplatz“ die Hintergründe wie folgt: Nachdem der Rat der Stadt Iserlohn Anfang des Jahres beschlossen hatte, dass eine Sanierung des im Jahre 1972 erbauten Rathauses nicht mehr im Rahmen der Entwicklung des Schillerplatz-Areals erfolgen soll, musste das Thema Brandschutz wieder einzeln betrachtet werden. Zudem haben sich seit der Erstellung des ursprünglichen Brandschutzkonzepts im Jahr 2011 einige bauliche Änderungen und abweichende Nutzungen ergeben. Durch die Firma Assmann wurde das Gebäude im Jahr 2015 eingehend untersucht und Sanierungs- und Neubauszenarien entwickelt und bewertet. Auch wurde das Gebäude inzwischen unter Denkmalschutz gestellt, und mit dem bevorstehenden Abriss der Schillerplatz-Brücke haben sich völlig neue Voraussetzungen für weitere Planungen ergeben. Zudem wurden gesetzliche Vorschriften des Landes novelliert, sodass sich auch baurechtliche Anforderungen verändert haben.
Die Räumung der 5. und 6. Etage war aufgrund dieser Erkenntnisse ein erster Schritt. Parallel wurde ein neues Brandschutzkonzept in Auftrag gegeben. Zunächst wurde ein Soll-Ist-Abgleich zwischen der Baugenehmigung aus dem Jahr 1972, dem ursprünglichen Bauzustand des Gebäudes und den danach erfolgten baulichen Veränderungen erstellt.
Das Untersuchungsergebnis des Gutachters liegt nun vor und offenbart ein ernüchterndes Ergebnis: Es gibt zahlreiche, nicht dokumentierte bauliche Abweichungen zur Baugenehmigung. Ob diese Abweichungen schon 1972 nicht hätten erfolgen dürfen, muss weiter untersucht werden. Sie sind allerdings so gravierend, dass ein langfristiger Weiterbetrieb des Rathauses höchstwahrscheinlich nicht möglich ist. Beispiele für gravierende Mängel sind die Brüstungen unterhalb der Rathausfenster, die anstelle mit Beton oder Ziegelstein mit einer Art Kunststoff erstellt wurden, oder die Balkone vor den Fenstern, deren Boden aus Gittern besteht und die eigentlich mit massivem Material hätten aufgebaut werden müssen. Um alle Mängel zu beseitigen müsste das Rathaus in einen rohbauartigen Zustand zurückversetzt werden.
Ob und wie eine Rathaussanierung wirtschaftlich darstellbar ist, muss nun geklärt werden, unter anderem mit der Denkmalbehörde beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die bereits eingeschaltet wurde. „Angesichts des gewaltigen Sanierungsbedarfes ist zu prüfen, ob es sinnvoll ist, den Standort weiter zu betreiben“, so der Erste Beigeordnete Michael Wojtek.
Kurzfristig wurden einige Sofortmaßnahmen eingeleitet, wie zum Beispiel die Teilräumung der 4. Etage. Den betroffenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Abteilung Kindertageseinrichtungen, der Fachberatung für städtische Kindertageseinrichtungen, der Jugendhilfeplanung und des Familienbesuchsdienstes wurden übergangsweise Arbeitsplätze in anderen Räumen des Rathauses zur Verfügung gestellt. Weitere Sofortmaßnahmen werden vorbereitet. Dadurch soll mehr Zeit bis zu einer zumindest teilweisen Räumung des Gebäudes gewonnen werden. Das Kommunale Immobilien Management der Stadt plant parallel den Umbau des Gebäudes der ehemaligen Realschule Bömberg. Ziel ist es, die notwendigen Umbauarbeiten so zeitnah umzusetzen, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die ihre Büros im Rathaus räumen müssen, im Laufe des ersten Halbjahres 2020 dorthin umziehen können. Es sollen aber die publikumsintensivsten Bereiche möglichst im Rathaus I verbleiben können, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht komplett auf den Service am Schillerplatz verzichten müssten. Ob und inwieweit das realisierbar ist, werden die weiteren Untersuchungen ergeben.
Die Fraktionen im Rat der Stadt Iserlohn wurden Anfang der Woche über diese Entwicklung informiert. In einer Sondersitzung Ende Oktober / Anfang November wird sich der Rat mit dem Thema befassen und die notwendigen weiteren Schritte beraten.
Redaktion
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