

© Is.-Nachrichten (MK)
Iserlohn. (PM Stadt Is.) Nach dem seit der vergangenen Woche bundesweit die 3 G-Regel am Arbeitsplatz gilt, hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Iserlohn heute beschlossen, diese nun auch auf Besucher der Rathäuser am Schiller- und Werner-Jacobi-Platz, der Bürgerservice-Stellen in Letmathe und in Hennen und alle weiteren Dienstgebäude wie zum Beispiel das Hansahaus oder die Stadtinformation zu übertragen:
Wer sein Anliegen nur persönlich vor Ort klären kann, muss ab kommendem Montag, 6. Dezember, entweder genesen, geimpft oder getestet sein. Wer nicht immunisiert ist, braucht für einen Besuch bei der Stadtverwaltung ein negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests oder einen von einem anerkannten Labor bescheinigten PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
„Wir haben eine Verantwortung für die Gesundheit sowohl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt“, begründet Bürgermeister Michael Joithe die heute getroffene Entscheidung.
Beim Betreten der Rathäuser I und II werden die Besucherinnen und Besucher beim Betreten der Gebäude durch den dort eingesetzten Sicherheitsdienst auf die Einhaltung der 3 G-Regel überprüft. In den anderen Gebäuden übernehmen dies die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils zu Beginn des Besuchstermins. Mitzubringen ist jeweils der Genesenen-, Impf- oder Testnachweis sowie ein Lichtbildausweis (Personalausweis / Führerschein / Krankenkassenkarte).
In den Rathäusern und Verwaltungseinrichtungen gelten weiterhin die die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Mit Blick auf die aktuelle pandemische Lage empfiehlt die Stadt Iserlohn grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern wie schon zu Beginn der Pandemie, zunächst zu prüfen, ob sie ihr Anliegen auch telefonisch klären können. Zudem bietet die Stadt auf ihrer Internet-Seite unter www.iserlohn.de eine Reihe von Services an, mit denen Bürgerinnen und Bürger verschiedene Dienstleistungen auch online in Anspruch nehmen können, statt vor Ort Anträge oder Ähnliches persönlich abzuholen oder einzureichen. Darüber hinaus sollte die Online-Terminvergabe beim Bürgerservice genutzt oder Termine telefonisch vereinbart werden. Auch in anderen Bereichen der Stadtverwaltung besteht die Möglichkeit, vorab telefonisch oder per E-Mail Termine zu verabreden. Die Telefonzentrale der Stadt Iserlohn vermittelt unter 02371 217-0 den richtigen Ansprechpartner.
Redaktion
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