Antrag auf Vertiefung des Steinbruchs Asbeck beim Märkischen Kreis gestellt
Aus Kreis und Nachbarstädten 8. November 2023 Redaktion 0

Märkischer Kreis (pmk) Die Rheinkalk GmbH möchte im östlichen Bereich des Steinbruchs Asbeck 60 Meter tiefer als bislang Kalkgestein abbauen.
Deshalb hat das Unternehmen einen Antrag bei der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises gestellt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung startet ab dem 20. November.
Die Rheinkalk GmbH ist ein Unternehmensbereich der belgischen Lhoist-Gruppe, einem Hersteller von Kalk- und Dolomit-Erzeugnissen. In Asbeck im Hönnetal, zwischen Oberrödinghausen (Menden) und Eisborn (Balve), betreibt das Unternehmen ein Kalkwerk mit Steinbruch und Brennanlagen. Bei der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises hat die Rheinkalk GmbH am 5. Oktober dieses Jahres einen Antrag bezüglich einer Vertiefung des Steinbruchs Asbeck gestellt. Gewünscht ist eine Abbau-Vertiefung um insgesamt 60 Meter im östlichen Teil des Steinbruchs – von 180 Meter auf 120 Meter (über Normalnull). Da eine mögliche Vertiefung unterhalb des Grundwasserspiegels erfolgen würde, entstünde nach der Umsetzung des Vorhabens ein Abbaugewässer. Deshalb muss ein Planfeststellungsverfahren nach dem Wasserrecht durchgeführt werden. Dazu ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben.
Sämtliche Antragsunterlagen können von Montag, 20. November, bis Dienstag, 19. Dezember, im Rathaus der Stadt Balve, im Kreishaus in Lüdenscheid sowie im Internet unter www.uvp-verbund.de eingesehen werden. Sie beinhalten Aussagen zu allen relevanten Umweltauswirkungen des Vorhabens, darunter Informationen und Daten zu Lärm, Erschütterungen und Luftverunreinigungen. Auch die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung werden ausgelegt. Bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (19. Januar 2024) können Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, ausschließlich schriftlich oder zur Niederschrift bei der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises (Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid) oder bei der Stadt Balve Einwendungen gegen den Plan erheben. Einwendungsbefugt sind zum Beispiel Grundstückseigentümer, deren Grundstücke durch Lärm oder Erschütterungen betroffen sein können.
Über die Einwände wird in einem Erörterungstermin mit den einwendungsbefugten Personen verhandelt, der voraussichtlich im April 2024 in Menden stattfinden wird. Danach kann beurteilt werden, welche Aspekte in dem weiteren Planfeststellungsverfahren noch zu prüfen sind. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, lässt sich aktuell nicht sagen.
Redaktion
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