Iserlohn. (IN) Das Jugendamt der Stadt Iserlohn hat Infobriefe mit den sogenannten KiTa-Karten an Eltern verschickt, deren Kinder zum Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. August 2020 zwei oder drei Jahre alt sind.
Eltern, die keine Kita-Karte bekommen haben oder deren Karte zum Beispiel verloren gegangen ist, können sich mit dem Jugendamt der Stadt (Telefon 02371 / 217-0) in Verbindung setzen. Für das Ausstellen einer neuen Karte wird dann die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.
Seit dem 04. November sind Anmeldungen in KiTa´s möglich. Die Anmeldefrist endet am 15. November. Schon jetzt haben einige KiTa´s mündliche Zusagen an Eltern gemacht.
Oftmals können KiTa-Leitungen schon bei einem Info-Besuch in einer KiTa sagen, wieviele Plätze sie im U3 / Ü3 Bereich im kommenden Jahr frei haben. Die Anzahl der Abgänger in die Schule und die Belegung von freiwerdenden Plätzen durch Geschwisterkinder ist oft schon vorzeitig absehbar.
Eltern haben die Wahl zwischen KiTa und Kindertagespflegeseinrichtung
Glücklicherweise besteht für Eltern generell die freie Wahlmöglichkeit einen Platz (in der Regel für unter Dreijährige) bei einer Tagesmutter / Tagesvater oder in einer KITA zu erhalten. Entgegen der oftmals geäußerten Meinung ist es also keineswegs verpflichtend sein Kind in einer KiTa anzumelden. Häufig erweist sich gerade für die Ein- bis Dreijährigen Kinder die kleinere Gruppe bei einer Tagesmutter / Tagesvater als vorteilhafter, weil sich der junge Sprößling so erst einmal ganz langsam an Tagesabläufe und das Miteinander mit anderen Kindern gewöhnen kann.
Kindertagespflegestellen (Tagesmutter) bieten eine Betreuung in familiärer Atmosphäre und sind den Kindertageseinrichtungen auch rechtlich völlig gleich gestellt. Mehr Infos auch unter anderem hier: kiwi-iserlohn.de
Der Elternbeitrag für die Betreuung der Kinder richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien. Dabei ist das Einkommen ebenso maßgebend, wie die Betreuungsart und das Alter des Kindes (über bzw. unter drei Jahren).
In aller Regel können die Eltern wählen, ob sie ihr Kind 25, 35, oder 45 Stunden betreuen lassen möchten. 45 Stunden-Plätze sind in erster Linie berufstätigen Eltern vorbehalten.
Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
Redaktion
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