Iserlohn. (PM Stadt Is.) Hart umkämpft und endlich geschafft: Die Abschaffung des § 219a StGB wurde im Bundestag beschlossen. Die städtische Gleichstellungsbeauftragte Patricia da... Abschaffung des § 219a: Ein Schritt in die richtige Richtung

Gleichstellungsbeauftragte Patricia da Cruz Santos begrüßt zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen NRW die Abschaffung des § 219a StGB. – © Stadt Is. Media/PR

Iserlohn. (PM Stadt Is.) Hart umkämpft und endlich geschafft: Die Abschaffung des § 219a StGB wurde im Bundestag beschlossen.

Die städtische Gleichstellungsbeauftragte Patricia da Cruz Santos begrüßt zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen NRW (LAG NRW) die wegweisende Entscheidung des Bundestages zur Stärkung der Ausübung des reproduktiven Selbstbestimmungsrechts jeder Frau in der Bundesrepublik Deutschland.

Die LAG NRW, zu deren Mitgliedern auch die Gleichstellungsstelle der Stadt Iserlohn zählt, forderte in den letzten Jahren verstärkt die Abschaffung des § 219a StGB, der die Informationsweitergabe zu Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärztinnen und Ärzte kriminalisierte und damit Frauen den Zugang zu umfassenden und fachlichen Informationen erschwerte.

Nun ist der Bundestag einen wesentlichen Schritt gegangen. Der Paragraph 219a StGB ist Geschichte. Ärztinnen und Ärzte dürfen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. „Und das ist gut so!“, so Patricia da Cruz Santos, „ein großartiger Schritt für die Rechte von Frauen, ihre Selbstbestimmung und Gesundheit. Sachkundige Beratung und gute Unterstützung in schwierigen, belastenden Situationen sind wichtig, damit Betroffene nicht alleingelassen werden. Zusätzlich steigt damit die Hoffnung, dass sie nicht länger dem Risiko von schlechter gesundheitlicher Versorgung ausgesetzt sind.“

Doch das Ziel ist noch nicht erreicht, so die städtische Gleichstellungsbeauftragte. Die LAG NRW wird sich mit ihren Mitgliedern auch zukünftig für eine bessere Versorgungslage für ungewollt Schwangere einsetzen sowie die Abschaffung des § 218 StGB, mit dem Ziel Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren und endgültig aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Mit großer Sorge blicken die Mitglieder der LAG NRW in die USA. So wurde kürzlich das aus dem Jahre 1973 stammende Grundsatzurteil, welches Abtreibungen bundesweit legalisierte, vom US-Supreme Court aufgehoben. „Was hier passiert ist ein beunruhigender Rollback! Auf Grundlage von Argumentationen, die einem säkularen Staat nicht entsprechen, werden Frauen selbst nach einer Vergewaltigung oder in wirtschaftlicher Notlage in die alleinige Verantwortung und Schuld genommen. Nicht nur, dass das Recht auf körperliche Selbstbestimmung mit diesem Urteil ausgehebelt wurde, auch Fragen nach sozialer Gerechtigkeit werden ausgeblendet“, bewertet Patricia da Cruz Santos die aktuelle Lage.

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