Iserlohn. (PM Stadt Is. / MK) In der kommenden Woche beginnen in den Iserlohner Kindertageseinrichtungen wieder die Anmeldungen für das neue Kindergartenjahr (2018/2019).
Das Jugendamt der Stadt Iserlohn weist darauf hin, dass Eltern ihre Kinder, die ab dem 1. August 2018 eine Kindertageseinrichtung besuchen sollen, in der Zeit vom 8. bis 19. Januar anmelden sollten. Die Anmeldung in diesem Zeitraum ist von entscheidender Wichtigkeit, da spätere Meldungen in den Einrichtungen teilweise nur eingeschränkt berücksichtigt werden können.
Laut einer aktuellen Studie fehlen allein in NRW 77.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige. (Betruungslücke 16,4%)
Die Stadt Iserlohn hat in diesem Jahr die sogenannte „Kita-Karte“ an rund 1 580 Eltern verschickt. Die Kita-Karte wird für die Anmeldung in einer Iserlohner Kindertagesstätte benötigt und gilt für das am 1. August beginnende Kindergartenjahr 2018/19. Angeschrieben wurden Eltern, deren Kinder zum Beginn des neuen Kindergartenjahres zwei oder drei Jahre alt sind.
Eltern, die keine Kita-Karte bekommen haben oder deren Karte zum Beispiel verloren gegangen ist, können sich beim Jugendamt mit Michael Thomas-Lienkämper im Rathaus I am Schillerplatz (2. Etage, Zimmer 207), Telefon 02371 / 217-2172, in Verbindung setzen. Für das Ausstellen einer neuen Karte wird dann die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.
Glücklicherweise besteht für Eltern generell die freie Wahlmöglichkeit einen Platz (in der Regel für unter Dreijährige) bei einer Tagesmutter / Tagesvater oder in einer KITA zu erhalten. Entgegen der oftmals geäußerten Meinung ist es also keineswegs verpflichtend sein Kind in einer KiTa anzumelden. Häufig erweist sich gerade für die Ein- bis Dreijährigen Kinder die kleinere Gruppe bei einer Tagesmutter / Tagesvater als vorteilhafter, weil sich der junge Sprößling so erst einmal ganz langsam an Tagesabläufe und das Miteinander mit anderen Kindern gewöhnen kann.
Kindertagespflegestellen (Tagesmutter) bieten eine Betreuung in familiärer Atmosphäre und sind den Kindertageseinrichtungen auch rechtlich völlig gleich gestellt. Mehr Infos auch unter anderem hier: kiwi-iserlohn.de
Der Elternbeitrag für die Betreuung der Kinder richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien. Dabei ist das Einkommen ebenso maßgebend, wie die Betreuungsart und das Alter des Kindes (über bzw. unter drei Jahren). Eltern, die weniger als 30 000 Euro Brutto-Einkommen im Jahr erzielen, zahlen keinen Elternbeitrag.
Die Kinder können bei einer Tageseinrichtung nach Wahl angemeldet werden. Über die endgültige Aufnahme entscheidet der jeweilige Träger. Eltern, die eine Kita-Karte erhalten haben, geben diese bei Erhalt eines Betreuungsvertrages in der entsprechenden KiTa ab.
In aller Regel können die Eltern wählen, ob sie ihr Kind 25, 35, oder 45 Stunden betreuen lassen möchten. 45 Stunden-Plätze sind in erster Linie berufstätigen Eltern vorbehalten. Es wird jedoch nicht jede Betreuungsform in jeder Einrichtung angeboten. Zum Leid vieler Eltern bieten immer mehr KiTas nur noch Plätze mit 35 oder 45 Stunden-Plätzen an. Darüber hinaus gelten die verschiedenen Aufnahmekriterien der Einrichtungen. Welche Angebote für welche Altersgruppen vorgehalten werden, erfahren die Eltern direkt in den Einrichtungen.
Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Lediglich das letzte Jahr ist in einem Kindergarten ist verpflichtend.
Redaktion
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