Iserlohn. (PM Stadt Is.) Der Iserlohner Weihnachtsmarkt findet unter der 2 G-Regel (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) statt. Als Konsequenz auf die sich... 2 G-Regel auf dem gesamten Iserlohner Weihnachtsmarkt: Hinweise für Besucher

Weihnachtsmarktfläche 2021 -© Stadt Is. Media/PR

Iserlohn. (PM Stadt Is.) Der Iserlohner Weihnachtsmarkt findet unter der 2 G-Regel (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) statt.

Als Konsequenz auf die sich verschärfende Pandemie-Lage und mit Blick darauf, dass die vom Land NRW für die kommende Woche angekündigte neue Coronaschutzverordnung diese Regelung ohnehin vorgeben werde, hatte Bürgermeister Michael Joithe gestern entschieden, „2 G“ schon jetzt anzuwenden, auch um die ursprünglich geplante Regelung „3 G im Außenbereich – 2 G in den Hütten“ als „Sonderregelung“ für wenige Tage zu vermeiden.

Die 2 G-Regel gilt für Weihnachtsmarktbesucher ab 18 Jahren. Dazu zählt, wer an einer Bude des Marktes ansteht oder auf dem Markt etwas isst oder trinkt, wer an einem der aufgestellten Stehtische (auch ohne Verzehr) steht oder erkennbar zu einer Besuchergruppe des Weihnachtsmarktes gehört. Ohne Verzehr ist das Verweilen an einem Ort auf der Weihnachstmarktfläche maßgebend.

Als Weihnachtsmarktfläche gilt alles bis zum Eingang in die Geschäfte mit den folgenden Außengrenzen:
• Alter Rathausplatz: Treppenzugang Westertorpassage
• Bilstein: bis zur Absperrung
• Mühlentor: ab Einmündung zum Alten Rathausplatz
• Wermingser Straße: Ab Hausnummern 1 / 2
• Unnaer Straße: bis Kreuzung Wasserstraße

Das Ordnungsamt wird, unterstützt durch einen Sicherheitsdienst, auf dem Außengelände stichprobenartig die Einhaltung der 2 G-Regel kontrollieren. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von aktuell 250 Euro. Die Kontrollen in den Hütten übernehmen die jeweiligen Betreiber. Kontrollierte Besucher bekommen ein Bändchen um das Handgelenk, das man nicht abstreifen kann.

Wer als Passant die Weihnachtsmarktfläche überquert, braucht selbstverständlich keinen Nachweis und muss nicht mit Kontrollen rechnen.

Die 2 G-Regel gilt auch nicht für Kinder bis zum Schuleintritt (ohne Test) sowie für Schwangere und Personen, denen aus ärztlich bescheinigten Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird (aber: mit negativem Testnachweis der nicht älter als 24 Std. ist!). Ausgenommen sind zudem Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die aufgrund ihres Alters als Schüler und somit als getestete Personen gelten, solange verbindliche Schultestungen stattfinden. Bei Schülern und Schülerinnen ab 16 Jahren wird der Nachweis durch eine Schulbescheinigung ersetzt, solange verbindliche und regelmäßige Schultestungen durchgeführt werden. ⠀

Die Stadt Iserlohn appelliert an alle Besucher des Weihnachtsmarktes, die 2 G-Regel zu beachten und in Bereichen, wo Engpässe entstehen, unbedingt einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes sind montags bis donnerstags von 11 bis 21 Uhr, freitags und samstags von 11 bis 22 Uhr sowie sonntags von 13 bis 21 Uhr.

Redaktion

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